Geldwäsche-Vorwurf: Freispruch im Zweifel

Auf Konto eines 20-Jährigen landete Betrugsgeld, das er weiterleitete.
Weil er für einen Bekannten ein auf seinen Namen lautendes Konto eröffnet hatte, auf welches Beträge aus betrügerischen Geschäfte flossen, und dieses Geld dann über einen Auslandsüberweisungsdienst an seinen arbeitslosen Kollegen weiterleitete, hat sich am Mittwoch ein 20-jähriger Bregenzer vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten müssen. Der Lehrling sieht sich selbst als Opfer und bekannte sich zum Vorwurf der Geldwäscherei nicht schuldig.
Die Geschichte begann harmlos. Vor etwa einem Jahr wurde der Bregenzer von besagten Bekannten nach Berlin eingeladen. Er übernachtete dort auf dessen Kosten in einem Hotel und schaute sich die Stadt an. Am zweiten Tag, so schilderte der Angeklagte, „hat er mich dann in einem Café gefragt, ob ich nicht ein Konto eröffnen kann.“ Als Begründung gab der vermeintliche Kollege an, dass er einen Geldbetrag erwarte, diesen aber nicht auf sein eigenes Konto überweisen lassen wolle, weil es im Minus sei.
Konto auf dem Klo eröffnet
Schenkt man dem Angeklagten Glauben, dürfte der Bekannte gehörig Druck gemacht haben. „Er war wie ein Diktator, er hat mir alles befohlen.“ Noch im Kaffeehaus soll er eine App einer deutschen Direktbank auf das Handy des Beschuldigten geladen und Eckdaten für die Kontoeröffnung eingegeben haben. Das für den Vertragsabschluss erforderliche Videotelefonat soll der 20-Jährige – offenbar auf Geheiß seines Bekannten – auf dem Klo des Cafés geführt haben. Als kurze Zeit später innerhalb von drei Tagen vier Geldbeträge in der Gesamthöhe von gut 9000 Euro auf das Konto eingingen, fiel der Angeklagte nach eigenen Angaben aus allen Wolken. Kurz darauf meldete sich dann schon der Mann aus Berlin. Er beauftragte den Angeklagten, einen Teil der Summe per Geldtransferdienst nach Berlin zu schicken. Den anderen Teil holte er sich selbst in Vorarlberg ab, wo die beiden Männer in einen Streit gerieten. „Er sagte, dass er meine Hände abschneiden und mich vor den Augen meiner Mutter in den Rollstuhl bringen wird, wenn ich zur Polizei gehe.“ Wie sich später herausstellte, hatte der Mann Produkte im Internet verkauft, aber nie verschickt.
Ausgenützt
Richterin Katharine Brückl wollte vom Angeklagten wissen, ob es ihm nicht komisch vorgekommen sei, wie sehr ihn sein Bekannter dazu drängte, ein Konto zu eröffnen. „Ich habe schon ein mulmiges Gefühl gehabt, aber ich dachte nie an so etwas. Ich würde doch meinen Namen nicht für betrügerische Geschäfte hergeben. Ich will jetzt ein korrektes Leben führen. Er hat meine Gutgläubigkeit ausgenützt“, verantwortete sich der Auszubildende.
Freispruch im Zweifel
Die zentrale Frage, ob der mehrfach und auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte vorsätzlich gehandelt hat, sprich von den betrügerischen Absichten seines Bekannten wusste, konnte letztlich nicht zweifelsfrei geklärt werden. Über den daraus folgenden Freispruch, zeigte sich der 20-Jährige sehr erleichtert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.