Arztbesuch per Videokonferenz

Neuer Vertrag regelt Ausbau der Telemedizin und tritt im April in Kraft.
Das Angebot im Bereich der Telemedizin der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Vorarlberg wird ausgebaut. Das haben am Dienstag Jürgen Kessler, Vorsitzender des ÖGK-Landesstellenausschusses in Vorarlberg, und Ärztekammer-Vizepräsident Burkhard Walla in einer Pressekonferenz bekanntgegeben. Angetrieben durch die Corona-Pandemie sei das digitale Angebot im vergangenen Jahr deutlich ausgebaut worden. Die nunmehr eingeführten Neuerungen sollen aber auch nach deren Ende weiter beibehalten werden. Denn diese würden Erleichterungen sowohl für Patienten als auch für Ärzte bringen.
Neues System
Der Ausbau der Telemedizin steht auf zwei Säulen. So wurde ein neuer Vertrag zwischen der ÖGK sowie der Vorarlberger Ärztekammer geschlossen. In diesem werden die telemedizinischen Leistungen und deren Abrechnung geregelt. Weiters wurde gemeinsam mit IT-Partnern das System visit-e erarbeitet. Dabei handelt es sich um ein Videokonferenzsystem, das die Betroffenen für die Online-Konsultationen nutzen können. Zur Erleichterung für die Mediziner ist auch eine Terminverwaltung integriert. Die Kommunikation funktioniert am PC, Laptop, Smartphone oder auch am Tablet, sofern diese eine Kamera, ein Mikrofon und einen Internetzugang haben.

Das System wurde bundesweit in verschiedenen Praxen getestet. In Vorarlberg waren insgesamt zehn Ordinationen beteiligt. Nun werde visit-e landesweit ausgerollt, erläuterte Walla, der selbst am Probelauf für das neue Tool teilgenommen hat. Dabei habe sich dieses vor allem im Bereich der Gesprächsmedizin – also etwa bei der Besprechung von Befunden ein paar Tage nach einer Untersuchung – als vorteilhaft erwiesen, sagte der Facharzt für intere Medizin. In einem nächsten Schritt würde er sich wünschen, dass auch eine Art Mail-System aufgebaut wird, um auch schriftlich mit den Patienten kommunzieren zu können.

Aus Sicht von Kessler bringt der Ausbau der Telemedizin den Patienten mehrere Vorteile. So sparen sie sich beispielsweise die Anfahrt zum Arzt oder auch Wartezeiten in der Ordination. In Zeiten der Pandemie werde dadurch auch das Infektionsrisiko gesenkt. Es werde eine Möglichkeit geschaffen, „den Arzt oder die Ärztin kontaktlos und niederschwellig zu erreichen“. Auch für chronisch Kranke könne die Telemedizin Erleichterungen bringen. Aus Sicht des Landesstellenvorsitzenden ist das System eine gute Ergänzung zur elektronischen Krankschreibung und zum e-Rezept.
Auch die Mediziner würden von visit-e profitieren. So könne man damit überfüllte Wartezimmer verhindern. Auch der Wegfall von Visiten bringe Entlastung. Zudem könne das System kostenlos genutzt werden. Nicht zuletzt werde dieses auch unter Berücksichtigung der ärztlichen Bedürfnisse weiterentwickelt.
Mehrere Voraussetzungen
Für den Einsatz der Telemedizin gibt es zudem mehrere Voraussetzungen. Diese darf nur verwendet werden, wenn es ärztlich vertretbar, berufsrechtlich zulässig, zweckmäßig und genauso erfolgsversprechend wie eine persönliche Leistungserbringung ist. Weiters sind die Mediziner nicht verpflichtet, derartige Behandlungen durchzuführen. Außerdem dürfen sie nur ihnen bekannte Patienten behandeln, zudem müssen die Betroffenen zustimmen. Für die Kommunikation muss nicht unbedingt visit-e genutzt werden. Auch andere Videokonferenz-Software kann verwendet werden, wenn diese eine verschlüsselte Kommunikation bietet.
Der Startschuss für den Ausbau der Telemedizin fällt am 1. April. Ab diesem Tag gilt die neue Vereinbarung zwischen ÖGK und Ärztekammer. Der Großteil der Behandlungen werde aber weiterhin in den Ordinationen und nicht elektronisch stattfinden, betonte Walla. Allerdings habe man nun zumindest die Möglichkeit dazu.