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Kind missbraucht: 3,5 Jahre Gefängnis

24.06.2021 • 21:00 Uhr
Wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch seines Autoritätsverhältnisses wurde der Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. <span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch seines Autoritätsverhältnisses wurde der Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Symbolbild/Hartinger

30-Jähriger hat sich an Neunjährigem sechs Mal sexuell schwer vergangen.

Wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch seines Autoritätsverhältnisses wurde der unbescholtene Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Als Teilschmerzengeld muss der 30-Jährige seinem mutmaßlichen Opfer 10.000 Euro bezahlen.

Das am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch nach mehrstündiger Verhandlung ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Denn der von German Bertsch verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

Neunjährigen missbraucht

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der verheiratete Familienvater aus dem Bezirk Dornbirn im Zeitraum zwischen Mai 2019 und November 2020 sechs Mal mit dem zuerst neun- und zuletzt zehnjährigen Buben Sex gehabt. Die Familie des Buben ist befreundet mit der Familie des Angeklagten.

Bei gemeinsamen Ausflügen der Familien hat der Angeklagte nach Ansicht der Richter das Kind im Wald missbraucht. Zu schweren Übergriffen soll es demnach auch im Keller des Hauses des Angeklagten, in den der Unmündige gelockt wurde, gekommen sein. Vergangen hat sich der Asylant laut Urteil auch dann, als er den Minderjährigen beaufsichtigen sollte.

Widersprüchliche Angaben

Der Angeklagte bestritt sämtliche Tatvorwürfe und bestand darauf, nicht schuldig zu sein. Es habe keinen einzigen Übergriff auf den Jungen gegeben. Verteidiger Bertsch beantragte daher einen Freispruch. Der Rechtsanwalt ermahnte seinen aus Afghanistan stammenden Mandanten aber bereits zu Beginn des Schöffenprozesses im Schwurgerichtssaal, sich zu konzentrieren. Denn der Untersuchungshäftling machte vor Gericht bereits in seiner anfänglichen Erklärung widersprüchliche Angaben zur Detailfrage, ob der Bub bei einer Geburtstagsfeier anwesend gewesen sein soll oder nicht.

Angaben des Opfers überzeugend

Die Aussage des Angeklagten sei insgesamt nicht glaubwürdig gewesen, sagte Richter Martin Mitteregger als Vorsitzender des Schöffensenats in seiner Urteilsbegründung. Sehr überzeugend sei hingegen der Bub als Belastungszeuge gewesen. Die Anklageschrift stützte sich auf die Angaben des Kindes. Das Gericht hielt den Vater von drei kleinen Kindern im Sinne der Anklage für schuldig.

Die Familie des Angeklagten befand sich während des Strafprozesses im Zuschauerraum. Die Öffentlichkeit wurde nach den Eingangsvorträgen des Staatsanwalts und des Verteidigers auf Antrag von Opferanwalt Jürgen Nagel bis zur Urteilsverkündung von der Verhandlung ausgeschlossen.