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Nachbar drohte, Kind zu entführen

10.11.2021 • 19:40 Uhr
Der Angeklagte wurde im Landesgericht verurteilt. <span class="copyright">Hartinger</span>
Der Angeklagte wurde im Landesgericht verurteilt. Hartinger

37-Jähriger sagte mehrfach, er werde Tochter der Nachbarn entführen. Teilbedingte Geldstrafe.

Das ist nicht normal“, so kommentierte Staatsanwalt Markus Fussenegger das Verhalten des Angeklagten.

„Bedenkliche Äußerungen“ habe der 37-Jährige getätigt, sagte Richter Andreas Böhler. Der Strafrichter verurteilte den unbescholtenen und geständigen Arbeitslosen am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch wegen gefährlicher Drohung mit einer Entführung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro). Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 600 Euro. Die anderen 600 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen. Das Urteil, mit dem der Staatsanwalt einverstanden war, ist nicht rechtskräftig.

Mögliche Höchststrafe

Der Angeklagte ist zur Gerichtsverhandlung unentschuldigt nicht erschienen und kann das Urteil noch bekämpfen. Die mögliche Höchststrafe für die qualifizierte gefährliche Drohung wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet fünf Monaten Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte an zwei Tagen damit gedroht, die zweijährige Tochter seiner Nachbarin in der Unterländer Wohnsiedlung zu entführen. Demnach hat er am 24. August von seinem Wohnungsfenster aus zur 26-jährigen Kindesmutter auf dem Spielplatz gesagt, er werde ihre Tochter entführen. Zwei Tage später hat der Türke nach Ansicht des Richters zur älteren Tochter der 26-Jährigen und zu anderen Kindern auf dem Spielplatz gesagt, er werde ihre kleine Schwester in der Nacht entführen.
Der Beschuldigte gab vor der Polizei zu, an beiden Tagen gesagt zu haben, was ihm vorgeworfen werde. Allerdings habe er das nur im Spaß gesagt und nicht ernst gemeint. Er habe keine Kinder, möge aber Kinder und spiele gerne mit ihnen. Er habe auf dem Spielplatz auch mit der Zweijährigen gespielt. Er würde einem Kind niemals etwas antun, versicherte der 37-Jährige.

Andere Wohnung beantragt

Die 26-jährige Kindesmutter sagte vor Gericht als Zeugin, sie habe wegen der Vorfälle mit dem Angeklagten in der Gemeinde eine andere Wohnung beantragt. Zumal der Angeklagte auch gesagt habe, er fühle sich wie der Vater ihrer zweijährigen Tochter.

Außerdem habe er der Zweijährigen einmal ins Ohr gebissen. Als er der Mutter mit der Entführung ihres jüngsten Kindes gedroht habe, habe sie ihm gegenüber im Affekt verbal folgendermaßen reagiert: „Wenn du sterben willst, dann versuch‘ es.“