Anklage: Zwei Kinder von Opa missbraucht

Großvater soll Enkelinnen drei Jahre lang mehrfach missbraucht haben.
Wegen der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmmündigen und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch den unbescholtenen 69-Jährigen aus dem Bezirk Bregenz am Landesgericht Feldkirch angeklagt.
Das teilte auf Anfrage Richter Martin Mitteregger als stellvertretender Gerichtssprecher mit. Der Großvater habe, so Mitteregger, nach Darstellung der Anklagebehörde zwei unmündige Enkelinnen über Jahre hinweg sexuell missbraucht.
Der Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richter Thomas Wallnöfer findet am Landesgericht Feldkirch am 21. Dezember statt. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Ein bis zehn Jahre Gefängnis
Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage sieht das Strafgesetzbuch für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen ein bis zehn Jahre Gefängnis vor. Der Angeklagte sei größtenteils geständig, entnimmt Mitteregger der Anklageschrift.
Übergriffe beinahe wöchentlich. Zwischen September 2018 und August 2021 soll der Angeklagte seine beiden Enkelkinder jeweils mehrfach missbraucht haben. Zu Übergriffen soll es phasenweise nahezu wöchentlich gekommen sein, nimmt Mitteregger Bezug auf die Anklageschrift. Im angeklagten Tatzeitraum sei eines der Mädchen sieben bis neun Jahre alt gewesen, das andere neun bis elf.
Was seine ältere Enkelin betrifft, so wird dem Angeklagten schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen. Bei den angeklagten schwersten Taten handelt es sich um sexuelle Handlungen, die juristisch dem Beischlaf gleichgesetzt werden. Zur Vornahme mancher sexueller Handlungen soll der Angeklagte das Kind vergeblich aufgefordert haben.
Zur Last gelegt wird ihm beim jüngeren Mädchen sexueller Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Demnach soll er das Kind des Öfteren im Intimbereich berührt haben.
Der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses wurde angeklagt, weil der Großvater Übergriffe begangen haben soll, während die Enkelinnen von ihm beaufsichtigt wurden.
Der Beschuldigte wurde am 19. August festgenommen. Seit 20. August befindet sich der 69-Jährige in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft, wegen dringenden Tatverdachts und Tatbegehungsgefahr.