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Drohung gegen Coronatester: Geldstrafe

21.02.2022 • 17:14 Uhr
Beim Testen ist es zur Drohung gekommen.  <span class="copyright">Symbolbild apa/dpa/Berg</span>
Beim Testen ist es zur Drohung gekommen. Symbolbild apa/dpa/Berg

Der Angeklagte zeigte beim Testen auf sein Messer im Gürtel.

Es sei so gewesen, wie der Zeuge es geschildert habe, sagte Richter Thomas Wallnöfer. Der hauptberufliche Coronatester gab vor Gericht das zu Protokoll: „Wenn du mir in die Nase fährst, passiert etwas“, habe der Angeklagte am 25. November 2022 beim PCR-Test im Hohenemser Tenniscenter zu ihm gesagt. Dabei habe der Angeklagte seine Gürteltasche geöffnet. Darin sei ein Messer zu sehen gewesen. Aus Angst habe er deshalb den Nasenabstrich nicht vorgenommen, berichtete der 22-Jährige.

Damit hat der Angeklagte nach Ansicht des Richters den Tester mit einer Drohung mit einer Waffe zum Unterlassen des Coronatests genötigt. Das trug dem 56-jährigen Deutschen in der Hauptverhandlung in dieser Woche am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen Nötigung ein.

Teilbedingte Geldstrafe

Dafür wurde der unbescholtene Arbeiter mit dem Netto-Einkommen von 2000 Euro zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5000 Euro (200 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2500 Euro (100 Tagessätze). Die anderen 2500 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet drei Monaten Haft.

Der Strafrichter hielt den Belastungszeugen auch deshalb für glaubwürdig, weil die Polizei bei einer freiwilligen Nachschau in der Unterländer Wohnung des Beschuldigten ein Messer in dessen Gürteltasche fand. Die Angaben des Angeklagten seien Schutzbehauptungen, sagte Richter Wallnöfer.

Freispruch beantragt

Verteidigerin Olivia Lerch beantragte einen Freispruch. Weil ihr Mandant den Tester lediglich darum gebeten habe, beim Einführen des Stäbchens in der Nase vorsichtig zu sein. Seine Gürteltasche sei leer gewesen, behauptete der Angeklagte. Was ihm vorgeworfen werde, habe er zum Tester nicht gesagt.

Der Tester sagte, er habe beim Angeklagten nur einen Mundabstrich vorgenommen, aber nicht mehr den zusätzlich erforderlichen Nasenabstrich. Aus seiner Sicht sei der Test ungültig gewesen. Ein Missverständnis habe jedoch dazu geführt, dass der Test als verweigert und damit automatisch mit einem positiven Ergebnis bewertet worden sei.