Allgemein

Staatsanwalt kritisierte
vier milde Vorstrafen

07.12.2022 • 15:30 Uhr
Der junge Mann kam vier Mal sehr glimpflich davon.    <span class="copyright">Symbolbild Shutterstock</span>
Der junge Mann kam vier Mal sehr glimpflich davon. Symbolbild Shutterstock

Vier Verurteilungen, aber 21-Jähriger musste noch nie Geldstrafe bezahlen oder Haftstrafe verbüßen.

Der Staatsanwalt kritisierte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch in seinem Schlussplädoyer milde Urteile österreichischer Strafrichter. Denn der Angeklagte habe zwar vier Vorstrafen, aber bislang noch nie eine Geldstrafe bezahlen oder eine Haftstrafe verbüßen müssen. Deshalb fühle man sich als gesetzestreuer Bürger von der Justiz im Stich gelassen, sagte der öffentliche Ankläger.

Es sei erschütternd, dass der Angeklagte keine der vier Sanktionen zu spüren bekommen habe. Deshalb nehme der 21-Jährige die Justiz nicht ernst. Er hoffe, dass nunmehr endlich eine Strafe gefunden werde, die diese Bezeichnung verdiene, so der Staatsanwalt. Sonst mache sich die Strafjustiz lächerlich.
Bei der ersten Verurteilung sei 2018 über den damals 17-Jährigen ein Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe ausgesprochen worden, berichtete der Vertreter der Anklagebehörde. Im selben Jahr sei danach eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von drei Monaten verhängt worden. Im dritten Urteil sei von einer Zusatzstrafe abgesehen worden. Und im April 2021 sei der Angeklagte in Salzburg wieder mit einer bedingten dreimonatigen Freiheitsstrafe davongekommen.

Nicht rechtskräftig

Am Landesgericht Feldkirch wurde der vierfach Vorbestrafte nun zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 2600 Euro (260 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte keinen Verteidiger hatte und daher automatisch drei Tage Bedenkzeit erhielt. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Haft gewesen.

Der Schuldspruch erfolgte wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der damalige Leasingarbeiter an seinem ersten Arbeitstag im März im Streit zu einem Schichtleiter in einem großen Unterländer Unternehmen gesagt, er werde ihn umbringen. Zugegeben hat der somalische Staatsbürger, dass er im Juni 2021 in der Steiermark gegen eine Haustür getreten und dabei einen Schaden von 150 Euro verursacht hat.

Der Richter sah davon, ab die bedingten drei Haftmonate aus dem Salzburger Urteil nachträglich in zu verbüßende umzuwandeln. Der Strafrichter sagte, der Staatsanwalt habe bekrittelt, dass dem Angeklagten zu viele Chancen gegeben worden seien. Das sei jetzt seine letzte Chance, dem Gefängnis zu entgehen.