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Vier Jahre Haft: Zwei Mädchen vergewaltigt

12.12.2022 • 15:30 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
 20-jähriger Kollege stand ebenfalls vor Gericht.<span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
20-jähriger Kollege stand ebenfalls vor Gericht.Symbolbild/Hartinger

21-Jähriger verging sich laut Urteil an zwei 16-Jährigen.

Der 21-Jährige und der 20-Jährige haben nach den gerichtlichen Feststellungen im Juli 2022 nach einem Discobesuch in einem Auto in Rankweil eine betrunkene und sich vergeblich wehrende 16-Jährige gemeinsam vergewaltigt und damit auch das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person begangen. Der 21-Jährige hat nach Ansicht der Richter zudem in derselben Nacht zuvor das alkoholisierte Mädchen in Sulz in seinem Auto sexuell missbraucht. Des Weiteren hat der junge Mann aus dem Bezirk Feldkirch laut Urteil im September 2021 eine andere 16-Jährige in Hard in seinem verriegelten Auto vergewaltigt.

Nicht rechtskräftig

Dafür wurde der unbescholtene 21-Jährige am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Über den unbescholtenen 20-Jährigen wurde eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verhängt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verteidiger German Bertsch und Alexander Wirth meldeten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Staatsanwalt Johannes Hartmann nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug zwei bis zehn Jahre Gefängnis.

Teilschmerzengeld

Die beiden Österreicher mit türkischen Wurzeln wurden dazu verpflichtet, der von ihnen vergewaltigten 16-Jährigen als Teilschmerzengeld gemeinsam 5000 Euro zu bezahlen. Der 21-Jährige hat darüber hinaus die 16-Jährige für den Missbrauch mit 2000 Euro zu entschädigen. Und der Einzelhandelskaufmann hat der anderen 16-Jährigen als Teilschmerzengeld 1400 Euro zukommen zu lassen.

Noch nicht geurteilt hat der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher über den Anklagevorwurf, der 21-Jährige habe im Mai 2022 bei einem Treffen eine dritte 16-Jährige festgehalten und an der bekleideten Vagina erfasst und sie mit Gewalt geküsst und zu küssen versucht.

Bedingte Haftstrafe

Der 18-jährige Drittangeklagte hat dem Schöffensenat zufolge unmittelbar vor den Vergewaltigungen im Juli im Auto in jener Nacht versucht, die betrunkene und dadurch wehrlose 16-Jährige sexuell zu missbrauchen. Wegen versuchten sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen wurde dem unbescholtenen Österreicher türkischer Abstammung (nicht rechtskräftig) eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von acht Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 3600 Euro (30 Tagessätze zu je 10 Euro) gewährt.

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