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Ex-Freund fordert Geschenke zurück

09.01.2023 • 13:17 Uhr

<span class="copyright">Hartinger</span>Der Exfreund fordert Geld zurück.
HartingerDer Exfreund fordert Geld zurück.

Der beschenkte Ex-Freund sei undankbar, weil der Beklagte ihm zu Unrecht die Fälschung einer Rechnung vorwerfe.

Geschenke können zurückverlangt werden, wenn der Beschenkte sich ausgesprochen undankbar verhält. Dann nämlich, so der Oberste Gerichtshof, wenn der Beschenkte dem Geschenkgeber mit einer Straftat schadet.

Üble Nachrede vorgeworfen

Die Straftat der üblen Nachrede habe sein beklagter Ex-Freund begangen, meint der Kläger in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch. Denn der Beklagte werfe ihm öffentlich zu Unrecht eine Urkundenfälschung mit einer angeblich gefälschten Rechnung für eine teure Armbanduhr vor.

Der Kläger will vor Gericht einen Schenkungswiderruf wegen groben Undanks erreichen. Er fordert nach dem Ende der Liebesbeziehung die Rückzahlung von 20.000 Euro, die er dem Beklagten während der Beziehung geschenkt haben will, etwa mit der Bezahlung von Reisen und der geschenkten teuren Uhr.

In der ersten Verhandlung am Montag kam keine gütliche Einigung zur Beendigung des Rechtsstreits zustande. Klagsvertreterin Nicole Zajac sagte, für einen gerichtlichen Vergleich müsste der Beklagte dem Kläger wenigstens die Kosten für die teure Uhr ersetzen. Aber Beklagtenvertreter Nicolas Stieger erwiderte, sein erkrankter und deshalb vor Gericht nicht erschienener Mandant sei zu keiner Zahlung bereit.

Verhandlung vertagt

Zivilrichterin Elisabeth Walch vertagte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Sie wies auf rechtliche Schwierigkeiten für den Kläger bei der Forderung nach Rückgabe von Geschenken hin. Zudem merkte die Richterin an, Emotionen aus der Beendigung der Beziehung ließen sich durch ein Gerichtsurteil nicht aus der Welt schaffen.

Der Kläger sagte vor Gericht, der 19-jährige Beklagte habe sich ihm gegenüber wie ein manipulierender Heiratsschwindler verhalten. Deshalb habe er für den jungen Mann so viel Geld ausgegeben. Trotzdem habe sein Ex-Freund gegen seinen Willen anderen Menschen von der sexuellen Orientierung des Klägers erzählt. Deshalb habe er seine Arbeit in einem Unternehmen aufgegeben und darunter gelitten. Zudem habe der Beklagte andere über den beträchtlichen Lottogewinn des Klägers informiert. Und der Beklagte habe ihn in einem Chat als „Psycho“ beleidigt.

Der Beklagte sei 15 Jahre alt gewesen, als er ihn kennengelernt habe, berichtete der Kläger im Gerichtssaal. Er habe dem hilfsbedürftigen Heranwachsenden auch finanziell geholfen. Inzwischen haben die beiden Ex-Freunde offenbar vertraglich vereinbart, einander nicht mehr zu kontaktieren.