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Zwölf Pistolen illegal besessen

02.02.2023 • 16:12 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte musste sich vor dem Landegericht Feldkirch verantworten.<span class="copyright"> hartinger</span>
Der Angeklagte musste sich vor dem Landegericht Feldkirch verantworten. hartinger

Diversion mit Geldbuße für Metallverarbeiter, der sagte, er fertige dafür Schalldämpferbestandteile an.

Der besonderen Umstände wegen wurde dem unbescholtenen Angeklagten eine Diversion gewährt. Der selbstständige Metallverarbeiter mit dem Nettoeinkommen von 3500 Euro bezahlte die Geldbuße von 2000 Euro am Donnerstag schon während der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch in die Amtskasse ein.

Daraufhin stellte Richter Christoph Stadler das Strafverfahren rechtskräftig ein. Bei einer ansonsten drohenden Verurteilung nach dem Waffengesetz hätte die mögliche Höchststrafe drei Jahre Gefängnis betragen.

“Nur für berufliche Zwecke”

Der 52-jährige Unterländer besaß, so Staatsanwalt Manfred Melchhammer, zumindest zwischen August und Oktober 2022 unbefugt zwölf Pistolen. Der selbstständige Metallverarbeiter sagte vor Gericht, er habe die Waffen nur für berufliche Zwecke besessen. Denn er habe dafür Anschlussstücke anfertigen wollen, als Einzelbestandteile eines Schalldämpfers für die Pistolen.

Der Angeklagte bezahlte eine Geldbuße von 2000 Euro.  (Symbolbild) <span class="copyright">Shutterstock</span>
Der Angeklagte bezahlte eine Geldbuße von 2000 Euro. (Symbolbild) Shutterstock

Der Angeklagte gab zu Protokoll, er habe bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vergeblich Waffenbesitzkarten für die zwölf Pistolen beantragt. Danach habe er sich von zwei Waffenproduktionsfirmen aus Innerösterreich als Mitarbeiter anstellen lassen.

Keine Ausnahmebestimmung

Damit sei er dennoch nicht unter die Ausnahmebestimmung des Waffengesetzes gefallen, meinte Richter Stadler. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bleibe der Waffenbesitz nur dann straffrei, wenn mit den Waffen an einer Betriebsstätte mit Waffengewerbe gearbeitet werde. Das sei aber beim Angeklagten nicht der Fall, weil er die Waffen in seinem Betrieb ohne Waffengewerbe besessen habe.

Bei einer waffenrechtlichen Überprüfung fand die Polizei die zwölf Pistolen im Firmensafe des Angeklagten. Im Tresor verwahrte er auch zwei andere Schusswaffen, für die er über Waffenbesitzkarten verfügt. Die zwölf illegal besessenen Pistolen sind nun dem Eigentümer zurückzugeben, einer steirischen Waffenfirma.

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