Klage: Gutachter soll 84.000 Euro bezahlen

Erbe fordert Schadenersatz von Immobiliengutachter, der Wert von Liegenschaften zu niedrig angegeben haben soll. Dazu wurde Gutachten erstellt, zum Preis von 106.000 Euro.
Sechs Liegenschaften im Bezirk Dornbirn vermachte der Erblasser seiner Schwester. Als Pflichtteil erhielt der Sohn des Verstorbenen im Verlassenschaftsverfahren eine hohe Summe. Er meinte aber, die Grundstücke seien mehr wert, und klagte seine Tante. Der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch endete im Dezember mit einem Vergleich. Mit der gütlichen Einigung bezahlte die Tante ihrem Neffen als zusätzlichen Pflichtteil 598.000 Euro.
Immobiliengutachten
Bemessungsgrundlage für den Vergleich war ein Immobiliengutachten vom Juni 2018, in dem der Verkehrswert der Liegenschaften mit 4,5 Millionen Euro beziffert wurde. In der Gerichtsverhandlung im Dezember 2018 gab der Immobiliengutachter bei der mündlichen Erörterung seiner Expertise zu Protokoll, seit Juni 2018 seien die Grundstückspreise in der betreffenden Gemeinde stagniert. Der Sohn des Erblassers meint aber, die Liegenschaftspreise hätten sich in dem halben Jahr erhöht.
Daraufhin verklagte er den Gutachter auf nunmehr 184.000 Euro als Schadenersatz für den ihm entgangenen zusätzlichen Pflichtteil. Denn die Immobilienpreise seien zwischen Juni und Dezember 2018 um sechs bis acht Prozent angestiegen, sagte Klagsvertreter Edgar Veith am Mittwoch am Landesgericht in dem Zivilprozess gegen den Gutachter. Der Anwalt des Klägers berief sich dabei auch auf das gerichtliche Immobiliengutachten. Die Sachverständige berechnete für den Stichtag im Dezember 2018 den Verkehrswert der Grundstücke mit 4,9 Millionen Euro. Der Preisunterschied zum einstigen Gutachten des beklagten Gutachters beläuft sich auf 300.000 Euro.
Preisentwicklung
Die nunmehrige Immobiliengutachterin sagte aber, ihr Kollege habe habe sich vor seiner spontanen Aussage vor Gericht im Dezember 2018 nicht über die aktuelle Preisentwicklung informieren können. Seine Einschätzung bewege sich daher noch im Bereich des Vertretbaren. Die Anwältin des beklagten Gutachters merkte an, bei Immobilienbewertungen sei eine mögliche Preis-Abweichung von 10 bis 15 Prozent üblich. Daher ist davon auszugehen, dass der Zivilrichter die Klage gegen den Gutachter abweisen wird.
Klagsvertreter Veith hält die Honorarforderung von 106.000 Euro der Immobiliensachverständigen für ihr Gutachten für überzogen. Der Richter merkte dazu an, dahinter stecke viel Arbeit. Für die einstündige Erörterung ihres Gutachtens am Mittwoch verlangt die Sachverständige 3024 Euro.