22.500 Euro im Monat für den Finanzdirektor

Strittig ist in Arbeitsprozess, ob Entgelt brutto oder netto war, ob Kläger Angestellter oder selbstständiger Berater war und ob fristlose Kündigung zu Recht erfolgt ist oder nicht.
In dem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch bekämpft der ehemalige Finanzdirektor eines großen Vorarlberger Unternehmens seine im Juni 2022 erfolgte Entlassung. Der deutsche Kläger meint, seine Entlassung sei rechtsunwirksam, weil ihm kein Fehlverhalten anzulasten sei. Zudem sei die fristlose Kündigung sozialwidrig, weil er drei Kinder zu versorgen und finanzielle Verbindlichkeiten habe und die Entlassung ohne Zustimmung des Betriebsrats vorgenommen worden sei.
Abweisung der Klage
Das beklagte Unternehmen beantragt die Abweisung der Klage. Weil keine Entlassung erfolgt sei, sondern die fristlose Kündigung des Vertrags mit dem selbstständig für die beklagten Partei tätigen Beraters. Selbst wenn der Kläger ein Arbeitnehmer der beklagten Partei gewesen wäre, wäre die fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen. Denn er habe höhere Pauschalen für seine Arbeitsleistung verrechnet, als das vertraglich vereinbart gewesen sei. So habe sich der Kläger etwa im Mai 2022 gleich 45.000 Euro vom Firmenkonto auf sein Konto überwiesen. Im Beratungsvertrag sei aber nur ein monatliches Entgelt von 22.500 Euro festgelegt worden und zusätzlich dazu eine monatliche Spesenpauschale von 720 Euro.
Fristlose Kündigung
Im von Richterin Susanne Fink geleiteten Arbeitsprozess ist strittig, ob die fristlose Kündigung zu Recht erfolgt ist oder nicht, ob der Kläger als (leitender) Angestellter oder nur als selbstständiger Berater im beklagten Unternehmen gearbeitet hat und ob das monatliche Entgelt netto oder brutto war. In dem Rechtsstreit fand am Freitag die jüngste, aber noch nicht letzte Verhandlung statt.
Am Freitag fand die Befragung des Klägers statt. Er sagte, er sei zunächst davon ausgegangen, dass er im beklagten Unternehmen als leitender Angestellter für 22.500 Euro netto im Monat arbeite und die Aktiengesellschaft für Steuern und Abgaben aufkomme. Dass er letztlich doch Steuern und Abgaben selbst bezahlen habe müssen, habe er hingenommen. Obwohl er früher als Angestellter eines deutschen Unternehmens 20.000 Euro netto im Monat verdient habe. Dass sein Netto-Monatsbezug in Österreich ein geringerer gewesen sei als zuvor in Deutschland, habe er auch deshalb akzeptiert, weil es sich in Vorarlberg um ein renommiertes, an der Börse notiertes Unternehmen handle. Davon könne er in seinem beruflichen Lebenslauf profitieren.