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Vorwurf: Raubversuch durch drei 14-Jährige

15.02.2023 • 14:17 Uhr

Schöffenprozess auf März vertagt: Drei unbescholtene Schüler sollen im Oktober 2022 versucht haben, in Lustenau einem 14-Jährigen auf der Straße Geld zu rauben.

Wegen des Verbrechens des versuchten Raubes müssen sich drei 14-Jährige vor Gericht verantworten. Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Mittwoch noch kein Urteil. Richter Dietmar Nußbaumer vertagte die Verhandlung zur Befragung von zwei Entlastungszeugen für den Zweitangeklagten auf 22. März. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage würde der Strafrahmen für die Jugendlichen null bis fünf Jahre Gefängnis betragen.

Anklageschrift

In der Anklageschrift wird den drei unbescholtenen Schülern vorgeworfen, sie hätten am 21. Oktober 2021 in Lustenau versucht, einem 14-Jährigen Geld zu rauben. Demnach sollen sie in der Dunkelheit den 14-Jährigen in der Nähe des Blauen Platzes hinter das Postamt geschoben, ihn festgehalten und zur Herausgabe von Geld aufgefordert haben. Der Drittangeklagte soll dem Gleichaltrigen eine Ohrfeige verpasst haben. Daraufhin soll dem 14-Jährigen zu Fuß die Flucht gelungen sein, während der er telefonisch die Polizei alarmierte.

Der Dritt- und der Erstangeklagte bekannten sich schuldig. Der Zweitangeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er habe lediglich helfend eingegriffen. Die Verteidigerin des Zweitangeklagten legte in der Hauptverhandlung polizeiliche Vernehmungsprotokolle von zwei Entlastungszeugen für ihren Mandanten vor, die sich zur Überraschung des Vorsitzenden des Schöffensenats noch gar nicht im Gerichtsakt befunden hatten.

Forderung von Teilschmerzengeld

Das mutmaßliche Überfallopfer fordert als Teilschmerzengeld 800 Euro. Der 14-Jährige sagte als Zeuge, er habe Todesangst, durch den Schlag Schmerzen am Ohr und Albträume gehabt. Die Verteidiger des Erst und Zweitangeklagten meinten, es liege nur ein minderschwerer Raub vor, mit einer Strafdrohung von null bis zweieinhalb Jahren Haft für Jugendliche. Die Verteidigerin des Zweitangeklagten beantragte einen Freispruch.

Dem auch dazu geständigen Erstangeklagten wird zusätzlich ein räuberischer Diebstahl zur Last gelegt. Er soll am 8. Dezember 2022 einem Radfahrer, der Geld wechseln wollte, 100 Euro weggenommen und ihm danach gedroht haben, ihn abzustechen.

Angeklagt wurde der Drittangeklagte auch wegen versuchter Nötigung und versuchter Körperverletzung. Am Tag nach dem angeklagten Raubversuch soll der 14-Jährige daheim seiner 13-jährigen Schwester eine Ohrfeige verpasst haben. Dadurch soll er sie zur Herausgabe ihres Smartphones zu nötigen versucht haben.