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Diese Gemeinden beschlossen ihr Budget zu spät

25.02.2023 • 08:30 Uhr
Die Budgets 2023 wurden nicht alle pünktlich beschlossen.
Die Budgets 2023 wurden nicht alle pünktlich beschlossen.

Ein Fünftel der Vorarlberger Gemeinden hat den Haushalt für 2023 zu spät beschlossen.

Wer ein Unternehmen hat oder in einem solchen an führender Stelle arbeitet, weiß, dass zu Beginn des Finanzjahres das Budget stehen sollte. Auch die Vorarlberger Gemeinden sind angehalten, ihre Haushalte vor Jahresbeginn zu regelt. Sie werden dazu nicht von einem Aufsichtsrat angehalten, sondern vom Landesgesetzgeber: „Die Gemeindevertretung hat den Voranschlag so rechtzeitig zu beschließen, dass er mit Beginn des Kalenderjahres wirksam werden kann“, heißt es im Gemeindegesetz. Das ist im vergangenen Jahr 20 von 96 Gemeinden nicht geglückt.

Kleinste Gemeinde war pünktlich

Dafür, dass ein Voranschlag – in ihm fassen die Gemeinden ihren Ergebnis- und Finanzierungshaushalt zusammen – nicht rechtzeitig beschlossen wird, gibt es verschiedene Gründe. Einmal können sich Verhandlungen dazu hinziehen, wenn nicht eine Partei oder Liste die Mehrheit in der Gemeindevertretung hat. Dann kann eine für die Budgeterstellung zentrale Person erkranken oder ein Ereignis beschäftigt die Gemeindepolitik so, dass sie erst verspätet zur Haushaltsplanung kommt.

Vor allem für kleine Gemeinden ist der Voranschlag ein großer Aufwand. Für Finanzplanungen braucht man Fachleute. Manche müssen sich das nötige Wissen dafür über Gemeindeverbände organisieren. Dennoch schaffte es die nach Einwohnern kleinste Vorarlberger Gemeinde Dünserberg, das Budget für 2022 rechtzeitig zu verabschieden. Bereits am 7. Dezember traf sich dort die Gemeindevertretung, um den Voranschlag zu verabschieden. Auch Schröcken, Stallehr und Lorüns beschlossen ihre Haushalte für 2023 noch im alten Jahr. Von den fünf kleinsten Gemeinden des Landes hielt nur Warth die gesetzliche Zeitvorgabe nicht ein – dort traf sich die Gemeindevertretung erst am 18. Jänner zur Budgetsitzung.

Beschluss am 23. Februar

Während Frastanz, Lech und Nüziders ihre Voranschläge verspätet, aber noch in der ersten Jännerhälfte unter Dach und Fach brachten, folgten Fontanella, Höchst, Klaus, Koblach, Mittelberg, Röns, Thühringerberg, Warth und Wofurt bis Ende des ersten Monats. Acht Gemeinden – Au, Bezau, Bürs, Damüls, Fußach, Laterns, Schoppernau und Schruns – beschlossen ihren Haushalt hingegen erst im Februar. Au schaffte es als letzte Vorarlberger Gemeinde erst am Donnerstag vergangener Woche einen Voranschlag beschließen – da waren schon knapp 15 Prozent des Haushaltsjahres abgelaufen.

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Doch was passiert, wenn eine Gemeinde die Vorgabe des Gemeindegesetzes nicht einhält? Dafür gibt es, wie auch auf Bundes- und Landesebene, eine Sonderregelung, das sogenannte Budgetprovisorium. „Wenn der Voranschlag nicht rechtzeitig beschlossen wird“, so sieht es das Gesetz vor, muss die Gemeinde jeden Monat mit einem Zwölftel des alten Budgets auskommen. Schafft es die Gemeindevertretung innerhalb eines halben Jahres nicht, sich auf einen Voranschlag zu einigen, könnte die Landesregierung die Gemeinde unter Kuratel stellen. Dann würde ein Amtsverwalter die Budgeterstellung übernehmen.

Wie man einen Haushalt findet

Für Außenstehende ist es nicht einfach, sich einen Überblick über die Gemeindebudgets zu verschaffen. Dabei wären die Kommunen gleich doppelt zur Veröffentlichung verpflichtet: Einmal legt der Stabilitätspakt 2012 zwischen Bund, Ländern und Gemeinden fest, dass die Haushaltsbeschlüsse „in rechtlich verbindlicher Form zu fassen und öffentlich kundzumachen“ sind. Alle Vorarlberger Gemeinden, außer Alberschwende, Bizau, Blons, Bürs, Buch, Dalaas, Fußach, Ludesch und Mittelberg kommen dem auf der Webseite offenerhaushalt.at nach.

Dort sind zwar die Haushaltsdaten zu finden, es ist aber nicht erkennbar, wann genau der Beschluss gefasst wurde. Dazu benötigt man den Voranschlag selbst, den die Bürgermeister laut Gemeindegesetz „ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen auf der Homepage der Gemeinde im Internet für die Dauer von mindestens sieben Jahren zu veröffentlichen“ haben. Bis zum Vorjahr betrug die Veröffentlichungsdauer nur drei Monate, die Gemeinden halten sich aber nicht durchwegs an die alten wie an die neuen Vorgaben. Einige veröffentlichen lediglich die Haushaltsdaten auf offenerhaushalt.at, was aber nicht der gesetzlichen Vorgabe entspricht, das auf der eigenen Webseite zu tun. Manche stellen weder das eine, noch das andere zur Verfügung. In Rankweil findet man nur die Voranschläge diverser Gemeindeverbände, nicht aber den der Marktgemeinde selbst. Wo, wenn überhaupt, der Voranschlag publiziert wird, unterscheidet sich ebenso. Bei manchen Gemeinden findet er sich im Abgabenbereich, bei anderen im Veröffentlichungsportal. Wieder andere hängen ihn an das Protokoll der Gemeindevertretungssitzung an.

Fehlende Protokolle

Ist der Voranschlag nicht auffindbar, kann man den Beschlusszeitpunkt zumindest aus dem Protokoll der Gemeindevertretung herauslesen – wenn dieses auffindbar ist. Das Gesetz ist hier mit den Gemeinden zwar deutlich großzügiger – die Verhandlungsschriften müssen nur drei Monate online bleiben – aber auch in diesem Bereich gibt es Defizite: Die Gemeinde Thüringen hat beispielsweise seit Juni 2022 keine Niederschriften mehr auf ihre Webseite gestellt.

Einige Gemeinden stellen zwar regelmäßig Protokolle online, allerdings erst nach der darauffolgenden Sitzung, in der das vorherige Protokoll genehmigt wurde. In kleineren Kommunen, in denen die Gemeindevertretung oft nur viermal jährlich tagt, können so mehrere Monate vergehen.

Der Gesetzgeber bürdet den Gemeinden immer neue Veröffentlichungs- und Meldepflichten auf, die vor allem von kleinen Kommunalverwaltungen viel an Arbeit abverlangen – jeder Abwasserverband muss vierteljährlich nach Wien melden, dass er keine Zeitungsinserate schaltet. Die Veröffentlichung von öffentlichen Haushalte und Sitzungsprotokollen gewählter Gremien, ist in Demokratien jedoch internationaler Mindeststandard. Dass ein Fünftel der Vorarlberger Gemeinden zu Jahresbeginn mit Budgetprovisorien arbeiten, ist weder vom Gesetzgeber beabsichtigt, noch entspricht es einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung.