Missbrauch im Internet: 6600 Euro Geldstrafe

Zudem bedingte Haftstrafe für unbescholtenen 30-Jährigen, der 13-Jährige zu Selbstbefriedigung aufforderte.
Der geständige Landwirt forderte 2017 eine 13-Jährige im Internet vergeblich dazu auf, sich selbst zu befriedigen und ihm davon ein Video zu schicken. Zudem bat der Erwachsene zwischen 2016 und 2021 drei andere 13-jährige Mädchen im Internetchat darum, ihm Nacktfotos zu schicken. Die Mädchen ließen ihm Fotos zukommen, auf denen sie in Unterwäsche oder im Bikini zu sehen sind.
Wegen des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und der Vergehen der Anbahnung von sexuellen Kontakten zu Unmündigen wurde der unbescholtene Angeklagte am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 6600 Euro (300 Tagessätze zu je 22 Euro) verurteilt. Das konfiszierte Smartphone, das als Tatwerkzeug verwendet wurde, geht nun ins Eigentum der Republik Österreich über.
Urteil rechtskräftig
Das Urteil, mit dem der Angeklagte aus dem Bezirk Bludenz und Staatsanwalt Johannes Hartmann einverstanden waren, ist bereits rechtskräftig. Der Strafrahmen bewegte sich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet neun Monaten Haft.
Die Aufforderung zum Selbstbefriedigungsvideo bewege sich im unteren Bereich des Tatbilds des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sagte Richterin Silke Sandholzer als Vorsitzende des Schöffensenats in ihrer Urteilsbegründung. Zudem sei der Angeklagte unbescholten und geständig. Und er habe inzwischen bereits eine Sexualtherapie in Anspruch genommen. Deswegen habe von der Verhängung einer zu verbüßenden Haftstrafe abgesehen werden können.
Verteidiger Robert Mayer sagte, sein Mandant habe inzwischen eine Partnerin, von der er ein Kind erwarte. Am Tag nach dem Prozess werde der Angeklagte heiraten.