Klage: Schizophrenie wegen Verkehrsunfall

Aber Gutachter schließt aus, dass psychische Erkrankung der Klägerin durch Bagatellunfall ausgelöst wurde.
Klagsvertreter Karl-Heinz Plankel behauptet, die paranoide Schizophrenie der klagenden Autofahrerin sei durch den Verkehrsunfall vom 6. September 2020 ausgelöst worden. Dafür werden in der Klage von der beklagten Mopedfahrerin als Schadenersatz 18.000 Euro gefordert. Seit dem Verkehrsunfall höre die Klägerin Stimmen, fühle sich verfolgt und halluziniere, sagt deren Anwalt.
Gerichtsgutachter schließt Unfall als Auslöser aus
Aber der psychiatrische Gerichtsgutachter Thomas Seifert sagte in dem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch am Freitag, er könne ausschließen, dass die psychische Erkrankung der Klägerin durch den Bagatellunfall ausgelöst worden sei. Denn die Klägerin habe sich nach dem Auffahrunfall nicht auffällig verhalten. Erst ein Jahr danach, im September 2021, sei bei ihr in einem Landeskrankenhaus eine paranoide Schizophrenie festgestellt worden. Die psychische Erkrankung hält der Psychiater für eine Folge von Drogenkonsum und der erblichen Belastung durch ihre schizophrene Mutter.
Klägerin erhält 1000 Euro für Schaden an ihrem Auto
Zivilrichterin Marlene Ender wird sich auf das psychiatrische Gutachten stützen und die Klage abweisen. Außer es kommt doch noch zu einer gütlichen Einigung. Klagsvertreter Plankel unterbreitete dieses Vergleichsangebot: Die mitbeklagte Haftpflichtversicherung der Mopedfahrerin bezahlt der Klägerin 1000 Euro für den entstandenen Schaden an ihrem Auto. Dafür erhalten die beklagten Parteien 90 Prozent ihrer Prozesskosten ersetzt. Beklagtenvertreter Stefan Aberer sagte, er werde sich dazu noch äußern.
Kein Mitverschulden der Klägerin
Die beklagte Mopedfahrerin fuhr auf das Auto der Klägerin auf. Dabei wurde die Klägerin nach Angaben des unfallchirurgischen Gutachters nicht verletzt. Der verkehrstechnische Sachverständige meint, die Autofahrerin treffe kein Mitverschulden. Sie habe angehalten, um jemanden den Zebrastreifen überqueren zu lassen. Für den entstandenen Schaden am Auto würden der Klägerin 800 Euro zustehen.