Überlastete Zustellerin: 218 Pakete im Wald

Teilbedingte Geldstrafe wegen dauernder Sachentziehung für vorbestrafte 38-Jährige, die Pakete nicht zustellte.
Die geständige Zustellerin hat im Vorjahr 218 Pakete im Wert von 5022,10 Euro nicht zugestellt, sondern im Bregenzerwald in einem Waldstück abgelegt. Dort wurden die Pakete im November 2022 zufällig gefunden. Bis auf ein Lebensmittelpaket im Wert von 200 Euro konnten alle Pakete danach zugestellt werden.
Vergehens der dauernden Sachentziehung
Wegen des Vergehens der dauernden Sachentziehung wurde die mit einer Vorstrafe belastete Arbeitslose am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 480 Euro (120 Tagessätze). Die restlichen 240 Euro (60 Tagessätze) wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen. Das milde Urteil ist nicht rechtskräftig, denn die Angeklagte und Staatsanwältin Severa Jörg nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet drei Monaten Haft.
Die Angeklagte sei mit der hohen Arbeitsbelastung überfordert gewesen, sagte Verteidigerin Emelle Eglenceoglu. Die überlastete Frau habe die Zustellung der vielen Pakete nicht mehr bewältigen können. Sie habe in ihrer Not keinen anderen Ausweg mehr gefunden als das Abladen der Pakete in dem Wald.
Im Auftrag der Post
Die Angeklagte war für ein Transportunternehmen tätig, das im Auftrag der Post Pakete zustellt. Die 38-Jährige verlor wegen ihres Fehlverhaltens ihren Job und ist arbeitslos. Mit dem Jobverlust habe sie eine Nebenstrafe erhalten, merkte Strafrichter Julian Fettner an.
Der Richter gewährte der Angeklagte die von der Verteidigerin beantragte Diversion nicht. Fettner verwies dazu auf den raschen Rückfall der Vorbestraften. Zudem sei eine Verurteilung zur Abschreckung der Angeklagten und der Allgemeinheit notwendig.