Schwangere Freundin verletzt und bedroht

Vorbestrafter 33-Jähriger versuchte laut Urteil, 26-Jährige zur Abtreibung des gemeinsamen Kindes zu zwingen.
Wegen versuchter schwerer Nötigung und Körperverletzung wurde der mit vier Vorstrafen belastete Arbeitslose am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 33-Jährige seiner 26-jährigen Ex-Freundin 300 Euro zu bezahlen.
Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte meldete volle Berufung an, über die nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden wird; der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht zwölf Monaten Haft.
Gerichtliche Feststellung
Nach den gerichtlichen Feststellungen drückte der Angeklagte im Oktober 2022 die von ihm schwangere 26-Jährige in deren Dornbirner Wohnung an die Wand, ballte die Faust und sagte, er werde ihr die Zähne ausschlagen und erst dann aus der Wohnung gehen, wenn sie das gemeinsame Kind abtreibe.
Zudem versetzte der Angeklagte nach Ansicht der Richterin im November 2022 seiner damaligen Freundin in deren Wohnung einen Kopfstoß, würgte sie, drückte der Schwangeren ein Knie gegen den Bauch und einen Ellenbogen gegen die Brust. Dadurch erlitt sie laut Urteil mit Prellungen und Hämatomen leichte Verletzungen.
Richterin Tagwecher hielt die belastenden Angaben der schwangeren Zeugin für glaubwürdig und die Schilderungen des Angeklagten für Schutzbehauptungen. Verteidiger Halil Arslan beantragte einen Freispruch: Es sei zu keiner versuchten schweren Nötigung gekommen, und sein von der jungen Frau geschlagener Mandant habe beim zweiten Vorfall in Notwehr gehandelt. Sollte keine Notwehr angenommen werden, liege nur eine fahrlässige Körperverletzung vor.