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Moschee: Gewerbebehördliches Verfahren läuft

30.03.2023 • 19:22 Uhr
Das geplante Kulturzentrum mit Gastronomie und Moschee wurde in der Vergangenheit kontroversiell diskutiert. <span class="copyright">ATIB</span>
Das geplante Kulturzentrum mit Gastronomie und Moschee wurde in der Vergangenheit kontroversiell diskutiert. ATIB

Türkisch-islamischer Verein für kulturelle und soziale Zusammenarbeit hat um Genehmigung des Restaurants und Mehrzweckraums im geplanten Neubau angesucht.

Noch im November des vergangenen Jahres ließ der geplante Bau eines islamischen Kulturzentrums samt Moschee die Wogen in Lustenau hochgehen. Der Grund: Die FPÖ hatte zwei Tage vor dem Beschluss des – dem Bau zugrundeliegenden – Raumplanungsvertrags erfolglos eine Volksbefragung gefordert. Mittlerweile wurde es recht ruhig um das Projekt, das nun in eine weitere Etappe geht.

Wie aus den Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hervorgeht, hat der türkisch-islamische Verein für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Lustenau vor einer Woche um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Restaurants und eines Mehrzweckraums an der Reichshofstraße angesucht. Die Verhandlung findet am 12. April statt.
Im Erdgeschoss, neben dem Eingang zur Moschee, soll demnach ein Restaurantbetrieb mit 47 Verabreichungsplätzen im Innern und zwölf Gastgartensitzplätzen eingerichtet werden. Im Lokal wird es laut der Kundmachung Hintergrundmusik geben, der Gastgarten werde nicht beschallt. Weiters beantragte der Verein Öffnungszeiten von 9 bis 22 Uhr.

Lustenauer Bürgermeister Kurt Fischer. <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Lustenauer Bürgermeister Kurt Fischer. Klaus Hartinger

Jugendraum und Mehrzweckraum

Im Untergeschoss des neuen Gebäudes werden unter anderem ein Jugendraum sowie ein Mehrzweckraum samt Aufwärmküche für maximal 150 Personen untergebracht. Letzterer ist ebenfalls vom gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren umfasst. Die beantragten Öffnungszeiten sind täglich von 8 bis 22 Uhr. Laut dem Ansuchen werden sieben bis zehn Mal im Jahr Feiern, Vorträge und Seminare bis 2 Uhr früh durchgeführt. Maximal drei Mal jährlich finde ein gemeinsames Frühstück in der Zeit zwischen 2 und 6 Uhr statt, heißt es in dem Schreiben.

„Wir warten noch das Ergebnis des gewerbebehördlichen Verfahrens ab. Die Bauverhandlung wird dann zeitnah angesetzt.“

Kurt Fischer, Bürgermeister

Weiters soll der Mehrzweckraum mittels einer Multimediaanlage beschallt bzw. auch Livemusik mit einem bis drei Musikern dargeboten werden. Das Bauverfahren – unter anderem für den eigentlichen Gebetsraum bzw. die Moschee – läuft bei der Marktgemeinde Lustenau parallel weiter und ist nach Auskunft des Lustenauer Bürgermeisters Kurt Fischer „schon weit gediehen“. Allerdings warte man nun das Ergebnis des gewerbebehördlichen Verfahrens ab, „da gewisse Gutachten in den baulichen Bereich miteinbezogen werden“, so der Gemeindechef. Fischer geht davon aus, dass die Bauverhandlung zeitnah angesetzt werden könne.

Änderungen

Im Raumplanungsvertrag, der die Grundlage für die Flächenwidmungsänderung in eine besondere Fläche für publikumsintensive Veranstaltungsstätten bildete, wurde die Höchstzahl der Besucher für das gesamte Areal – wie berichtet – von ursprünglich 500 auf 300 reduziert. Auch was den Moscheeturm betrifft, gab es einige Änderungen zum ursprünglichen Entwurf. Er wurde in den Plänen um 2,13 Meter auf 17,80 Meter reduziert. Verzichtet wird auch auf das Symbol des Halbmondes. Darüber hinaus soll ein Mobilitätskonzept das Verkehrsaufkommen regeln.

Allfällige Einwendungen können die Parteien im Verfahren, etwa die Anrainer des Neubaus, bei der Verhandlung einbringen. Ob und in welchem Ausmaß es Einsprüche geben wird, kann Fischer derzeit nicht abschätzen. „Das wird sich zeigen.“ Er weist darauf hin, dass die Nachbarn schon im Vorfeld über die Rahmenbedingungen informiert worden waren.