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Rascher Rückfall: Sechs Monate Haft

03.04.2023 • 20:46 Uhr
<span class="copyright">(C) HARTINGER</span>
(C) HARTINGER

Vorbestrafter 22-Jähriger beging schon einen Monat nach Verurteilung zu Gefängnisstrafe Körperverletzung.

Wegen des Vergehens der Körperverletzung wurde der mit sieben Vorstrafen belastete 22-Jährige in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwalt Markus Fußenegger meldete Beschwerde gegen das Absehen von den beantragten Widerrufen an.

Denn Richter Christoph Stadler wandelte insgesamt acht bedingte Haftmonate aus zwei offenen Vorstrafen nicht in unbedingte, zu verbüßende um. Der Strafrichter begründete das damit, dass sonst die unangemessene Gesamtstrafe 14 Haftmonate betragen hätte und damit die Höchststrafe von zwölf Monaten für Körperverletzung überstiegen hätte.

Der Angeklagte biss nach den gerichtlichen Feststellungen einem Widersacher in die Hand und verletzte ihn auch mit Faustschlägen leicht. Der Richter ging nicht vom angeklagten Hausfriedensbruch aus. Im Strafantrag wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er habe sich gewaltsam Zutritt zu der Wohnung verschafft. Die Auseinandersetzung, die zur Körperverletzung führte, fand nach Ansicht des Strafrichters vor der Wohnung statt.

Die Haftstrafe von sechs Monaten begründete Stadler vor allem mit dem raschen Rückfall des siebenfach vorbestraften Angeklagten. Weil es zur Körperverletzung bereits einen Monat nach einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von vier Monaten gekommen sei. Dabei sei die viermonatige Freiheitsstrafe noch gar nicht rechtskräftig gewesen.

Verteidigerin Zehra Yilmaz-Arslan beantragte einen Freispruch vom Hausfriedensbruch und eine milde Strafe zur Körperverletzung. Ihr Mandant habe in der Vergangenheit von Gerichten einige Chancen etwa mit Geldstrafen erhalten und nicht genützt. Inzwischen aber sei ihr Mandant, der arbeitslos und obdachlos gewesen sei, auf dem Weg, sein Leben in den Griff zu bekommen.