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Fehler des Strafrichters günstig für Verurteilten

06.04.2023 • 22:30 Uhr
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Symbolbild/Hartinger

Verwirrung um vom Gericht ausgesprochene Geldstrafe in Prozess um Betrug und versuchte Nötigung.

Von einem Fehler des Strafrichters profitierte am Donnerstag in einer Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch ein wegen der Vergehen des Betrugs und der versuchten Nötigung verurteilter Angeklagter.

Denn der Richter gewährte dem 42-Jährigen versehentlich eine um 120 Euro zu niedrige Geldstrafe.

Der Strafrichter sagte bei der Urteilsverkündung, über den unbescholtenen Zweitangeklagten werde eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 4 Euro verhängt, also 960 Euro. Davon betrage der bedingte, nicht zu bezahlende Teil 150 Tagessätze, also 600 Euro. Damit machte der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 90 Tagessätze à 4 Euro aus, 360 Euro.

120 statt 150 bedingte Tagessätze

Während seiner mündlichen Urteilsbegründung sprach der Richter danach aber von zu bezahlenden 120 Tagessätzen, also von 480 Euro. Daraufhin wurde er von der Staatsanwältin ersucht, das von ihm ins Diktafon gesprochene Urteil nochmals vorzuspielen. So wurde der Strafrichter auf seinen Fehler aufmerksam. Er sagte, er habe 120 der 240 Tagessätze bedingt verhängen wollen. Irrtümlich habe er jedoch von 150 bedingten Tagessätzen gesprochen.

Die Staatsanwaltschaft und auch die Angeklagten nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.  <span class="copyright">Hartinger</span>
Die Staatsanwaltschaft und auch die Angeklagten nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Hartinger

Rechtlich gilt aber die mündliche Urteilsverkündung. Damit hat der Angeklagte dem Gericht statt 480 Euro nur 360 Euro zu bezahlen. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.

Fünf einschlägige Vorstrafen

Ebenfalls nicht rechtskräftig ist das Urteil gegen die Erstangeklagte, die wie die Staatsanwältin drei Tage Bedenkzeit in Anspruch nahm. Die mit fünf einschlägigen Vorstrafen belastete 32-Jährige wurde wegen der Vergehen des schweren gewerbsmäßigen Betrugs und der versuchten Nötigung zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Als Schadenersatz hat sie einem der Betrugsopfer 22.500 Euro zu bezahlen.

Kein mängelfreies Auto

Freigesprochen wurden die beiden Angeklagten vom Vorwurf, sie hätten einer Frau ein mängelfreies Auto versprochen, ihr aber ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft. Den Pkw hätten die zwei Angeklagten kurz zuvor gekauft, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Dabei habe der Wagen schon Mängel aufgewiesen.