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Zwei Tritte ins Gesicht: Drei Jahre ins Gefängnis

03.05.2023 • 09:30 Uhr
Das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch wurde bestätigt. <span class="copyright">Hartinger</span>
Das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch wurde bestätigt. Hartinger

Vorbestrafter  trat zumindest zwei Mal auf 19-Jährigen ein, der auf dem Boden lag.

Der Angeklagte hat nach Überzeugung der Richter den 19-Jährigen mit Tritten ins Gesicht absichtlich schwer verletzt. Dafür wurde der einschlägig vorbestrafte 35-Jährige zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil wurde nun in zweiter Instanz rechtskräftig.

Berufung nicht erfolgreich

Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab am Dienstag der Strafberufung des Angeklagten keine Folge. Der OLG-Senat bestätigte damit die Strafe, die im November 2022 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch verhängt wurde.

Der wegen des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung erfolgte Schuldspruch wurde nicht bekämpft. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte dem 19-Jährigen im November 2021 im Vorderland nach einer verbalen Auseinandersetzung zunächst Faustschläge ins Gesicht verpasst und ihn dann mit beiden Händen zu Boden gestoßen. Nach Ansicht der Richter hat der 35-Jährigen dann dem auf dem Boden liegenden jungen Mann zumindest zwei Tritte ins Gesicht versetzt. Der 19-Jährige erlitt einen Kieferbruch und musste operiert werden. Zudem musste ein gespaltener Weisheitszahn entfernt werden.

Angeklagter beteuerte Unschuld

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er habe den 19-Jährigen nicht verletzt. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch. Der junge Mann sei ohne Einwirkungen seines Mandanten über einen Gartenzaun gestürzt und habe sich dabei verletzt.

Die angeklagte Tat habe sich aber zweifelsfrei feststellen lassen, sagte die Vorsitzende Richterin des Feldkircher Schöffensenats. Denn der Verletzte und ein anderer Zeuge hätten den Vorfall im Wesentlichen gleichlautend geschildert. Hingegen habe der Angeklagte mehrere Versionen erzählt. Seine Angaben würden nicht einmal mit der Aussage seiner Lebensgefährtin nicht übereinstimmen. Mit Ausnahme vor allem eines Punktes: Sie hätten behauptet, der Angeklagte sei das Opfer und nicht der Täter. Der Angeklagte sei bereits mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastet, berichtete die Feldkircher Strafrichterin. In der Vergangenheit sei er auch schon wegen Körperverletzung verurteilt worden.

Erschwerend wirke sich auch aus, dass es sich um eine massive Gewalttat handle. Mildernd zu werten sei nur die Provokation durch das Opfer. Der 19-Jährige habe den Angeklagten beleidigt. Erst dadurch sei es zum angeklagten Vorfall gekommen.