Unfall mit Lawine: Diversion für Skiführer

Geldbuße von 1500 Euro: Angeklagter übernahm Verantwortung für schwere Verletzung eines Skifahrers.
Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch einen unbescholtenen Berg- und Skiführer angeklagt. Der Angeklagte wird im Strafantrag für die schwere Verletzung eines 34-jährigen Skifahrers verantwortlich gemacht, der am 5. Februar in Warth von einer Lawine im freien Skiraum unterhalb des Warther Horns 350 Meter weit mitgerissen wurde. Zur Last gelegt wird dem 42-Jährigen auch, dass er die Gesundheit eines anderen Skifahrers gefährdet hat.
Richter Richard Gschwenter gewährte dem letztlich doch noch Verantwortung für sein Fehlverhalten übernehmenden Angeklagten am Dienstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Wenn der 42-Jährige dem Gericht als Geldbuße 1500 Euro bezahlt, soll das Strafverfahren eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft kündigte aber an, den Beschluss am Oberlandesgericht Innsbruck zu bekämpfen.
Dem Berg- und Skiführer wird im Strafantrag vorgeworfen, er sei im Wissen um eine zeitgleich stattfindende Hubschrauberbergung von Blindgängern von Sprengladungen für Lawinensprenungen und bei Lawinenwarnstufe 4 trotzdem in den ungesicherten Hang eingefahren.
Ausgelöst wurde das Schneebrett nach Darstellung der Staatsanwaltschaft durch einen am Seil eines Hubschraubers hängenden Flugretters, der in dem Hang Blindgänger barg. Der Angeklagte übernahm am Ende der Verhandlung Verantwortung dafür, dass er sich nicht davon überzeugt habe, ob der Hubschraubereinsatz tatsächlich schon beendet sei. Er bestätigte, er sei am Morgen jenes Tages als Mitglied der Warther Lawinenkommission für Lawinensprengungen mit dem Hubschrauber mitgeflogen. In den letzten Jahren habe es in Warth zuvor nie Blindgänger bei Lawinensprengungen gegeben, sagte als Zeuge der Obmann der Lawinenkommission, Bürgermeister Stefan Strolz.