„Eier abschneiden“: Freispruch von Drohung

Strafrichter ging im Zweifel von milieubedingter Unmutsäußerung unter vorbestraften Nachbarn aus.
Er werde dem Freund seines Nachbarn „die Eier abschneiden“. Das hat der 52-jährige Angeklagte nach Ansicht des Strafrichters am 26. September 2022 in einer Gemeinde im Rheindelta zu seinem 30-jährigen Nachbarn gesagt. Dennoch wurde der mit mehreren Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit dem Abschneiden des Geschlechtsteils im Zweifel freigesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn Sprengelstaatsanwältin Eva Klingler nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte die mögliche Höchststrafe ein Jahr Gefängnis betragen.
Streitfreudige Nachbarschaft
Richter Dietmar Nußbaumer ging von einer sogenannten milieubedingten Unmutsäußerung aus, die straffrei bleibt. Denn der Umgangston zwischen den einschlägig vorbestraften und ständig miteinander streitenden Nachbarn sei ein rauer gewesen. „Sie haben sich gegenseitig nichts geschenkt.“ Deshalb habe der Angeklagte seine Drohung wohl nicht ernst gemeint.
Zudem, so der Richter, habe der Angeklagte seine Äußerung nicht bekräftigt. Er habe also nicht gesagt, dass der 30-Jährige den Freund über die Drohung informieren solle. Objektiv sei der Tatbestand erfüllt, subjektiv aber nicht. Im Zweifel sei dem Angeklagten kein Vorsatz zu unterstellen. Für den Strafprozess wurden drei Verhandlungen benötigt. Der Angeklagte beklagte sich vor Gericht darüber, dass nur er angeklagt worden sei, sein damaliger Nachbar aber nicht. Der 52-Jährige sagte, er sei nicht schuldig. Ein Polizist gab am Mittwoch als Zeuge an, auf dem Video der Überwachungskamera des Nachbarn sei die angeklagte Drohung zu sehen und zu hören gewesen. Inzwischen sei das Video gelöscht worden. Der Angeklagte teilte mit, er habe die konfliktbeladene Nachbarschaft verlassen und wohne nun in einer anderen Gemeinde.