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Wende im Feldkircher Denkmalschutzsteit?

07.06.2023 • 23:00 Uhr
Alte Ansichtskarte könnte Wende im Denkmalschutz-Streit bringen. <span class="copyright">Privat, Foto Wolf, Schruns</span>
Alte Ansichtskarte könnte Wende im Denkmalschutz-Streit bringen. Privat, Foto Wolf, Schruns

Bundesverwaltungsgericht entscheidet zugunsten der Stadt Feldkirch und gibt Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens statt.

Eigentlich war die dauerhafte Unterschutzstellung des Traditionskaffeehauses Feurstein in Feldkirch schon so gut wie in trockenen Tüchern. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde der Stadt Feldkirch abgewiesen und die vom Bundesdenkmalamt (BDA) beschiedene Unterschutzstellung des Kaffeehausinventars bestätigt hatte, blieb der Stadt nur noch der Gang zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Doch dann taucht plötzlich ein altes Foto des Kaffeehauses auf (die NEUE berichtete), das nun Zweifel an der Schlüssigkeit des BDA-Gutachtens aufkommen lässt. Auf der alten Ansichtskarte mit Poststempel aus dem Jahr 1953 ist das Feurstein-Mobiliar nämlich ohne die prägnanten roten Kunstlederbezüge zu sehen (siehe großes Foto). Das BDA hatte in seiner Expertise festgestellt, dass diese Ausstattung für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg charakteristisch sei und das Café Feurstein das einzig authentisch erhaltene Kaffeehaus der Nachkriegszeit in Vorarlberg sei.

Cafe Feuerstein jetzt.<span class="copyright"> Klaus Hartinger</span>
Cafe Feuerstein jetzt. Klaus Hartinger

Die Stadt Feldkirch, die sich vehement gegen die Unterschutzstellung des fremden Kaffeehausmobiliars in ihrem Gebäude wehrt, stellte aufgrund des neuen Beweismittels einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Das BVwG habe diesem Antrag nun stattgegeben, sagt Finanzstadtrat Benedikt König (ÖVP) auf NEUE-Anfrage. Er spricht von einem „Etappenerfolg“ und erwartet sich, dass die Sache nun noch einmal sorgfältig geprüft wird. König weist darauf hin, dass das Foto die Ausführungen des Gutachers der Stadt unterstreiche. Dieser hatte beispielsweise ins Treffen geführt, dass das Feurstein eher den Stil der 1930er Jahre repräsentiere als jenen der Nachkriegszeit.

,,Die Wideraufnahme ist ein Etappenerfolg. Ich erwarte mir eine sorgfälige Prüfung anhand des neuen Beweismittels.”

Benedikt König, Finanzstadtrat (ÖVP)

Begründung des Gerichts

Unklar ist, ob das Verfahren nun wieder zurück zum BDA in Vorarl­berg geht und dort ein neuer Bescheid erstellt werden muss oder das BVwG sich die Sache selbst noch einmal anschaut. Das Gericht begründet die Wiederaufnahme des Verfahrens jedenfalls so: „Im gegenständlichen Fall ist somit nachträglich ein neues Beweismittel, nämlich die Postkarte, hervorgekommen, deren Motiv auf der Vorderseite teilweise ein anderes Inventar des Café Feurstein zeigt als jenes, das von der Amtssachverständigen in ihrem Befund beschrieben wurde. Das nunmehr vorgelegte Beweismittel ist daher im Lichte der obenzitierten höchstgerichtlichen Judikatur abstrakt geeignet, jene Tatsachen in Zweifel zu ziehen, auf welche sich das BVwG in seiner Entscheidung gestützt hat.

Café Feurstein Feldkirch  <span class="copyright">Frederick Sams</span>
Café Feurstein Feldkirch Frederick Sams

Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass aufgrund des nun vorliegenden Beweismittels die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht doch für die Antragstellerin ausgegangen wäre.“ Der Denkmalschutzstreit in Feldkirch geht also weiter. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung werden sicher noch viele Monate, wenn nicht Jahre ins Land ziehen. Wie die Sache ausgehen wird, ist nun wieder offen. Nur eines ist klar: Eine Wiederaufnahme eines solchen Verfahrens gab es in Vorarlberg noch nie, wie es aus dem Denkmalamt in Bregenz heißt. Inhaltlich wollte man sich dort gestern auf Anfrage nicht äußern.