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Gewalt gegen Ehefrau: 15 Monate Gefängnis

12.06.2023 • 20:07 Uhr
Oberlandesgericht gab Berufung des Angeklagten keine Folge und bestätigte Urteil.<span class="copyright">(C) SHUTTERSTOCK</span>
Oberlandesgericht gab Berufung des Angeklagten keine Folge und bestätigte Urteil.(C) SHUTTERSTOCK

Unbescholtener 46-Jähriger verletzte und bedrohte bei mehreren Vorfällen seine Frau.

Der 46-Jährige hat nach den gerichtlichen Feststellungen seine Ehefrau bei mehreren Vorfällen verletzt und bedroht. Dafür wurde der geständige und unbescholtene Angeklagte zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der Untersuchungshäftling seiner Therapie in Anspruch nehmenden Frau einen Betrag von 500 Euro zu bezahlen.

Das Urteil ist nun rechtskräftig. Denn das Innsbrucker Oberlandesgericht gab der Berufung des Angeklagten keine Folge. In der Berufungsverhandlung wurde das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Feldkirch bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte angesichts der strengen Sanktion auf Rechtsmittel verzichtet.

Der Schuldspruch erfolgte wegen schwerer Nötigung, versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung. Der Strafrahmen betrug wegen der Verwendung von Waffen ein bis fünf Jahre Gefängnis und nicht sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Schmaler Grat

Die für einen geständigen Ersttäter strenge Strafe begründete der Feldkircher Richter Martin Mitteregger auch mit den vielen Morden an Frauen in Österreich. Der Grat zu Tötungsdelikten sei bei Beziehungskonflikten oft ein ­schmaler. Deshalb sei zur Abschreckung der Allgemeinheit auf Gewalt gegen Frauen mit empfindlichen Strafen zu reagieren.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte seine Frau bei einem Vorfall mit einer Schere und einem Zigarettenabschneider gezwungen, sich im Keller nackt auszuziehen. Demnach hat der eifersüchtige Mann seine Frau dabei über Stunden hinweg genötigt, Untreue zuzugeben, obwohl sie ihm nach eigenem Bekunden in den insgesamt 22 Ehejahren stets treu gewesen ist. Er drohte, der Frau die Zehen abzuschneiden.

Bei einem anderen Vorfall hat er ein Messer drohend in eine Überwachungskamera gehalten, um sie einzuschüchtern. Bei anderen Zwischenfällen hat der Angeklagte seine Gattin leicht verletzt und ihr etwa Prellungen zugefügt.

Kontakt untersagt

Der Angeklagte wurde in Untersuchungshaft genommen. Mit einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung wurde ihm vorläufig Kontakt zu seiner Frau untersagt. Der Verteidiger sagte in der Feldkircher Hauptverhandlung, die zerrüttete Ehe sei beendet. Die Scheidung stehe bevor.

Der 46-Jährige hat offenbar seine Eifersucht selbst befeuert. Er soll eine Handyapp installiert haben, mit der nach erotischen Abenteuern für seine Frau gesucht wurde. Mehrere Männer sollen sich gemeldet haben.