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18 Monate Gefängnis für vorbestraften Ladendieb

21.06.2023 • 14:36 Uhr
Landesgericht Feldkirch <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Landesgericht Feldkirch Klaus Hartinger

Sechs Ladendiebstähle: Zwölf Monate am Landesgericht und zuvor sechs Monate am Bezirksgericht.

Für sechs Ladendiebstähle in Vorarlberg wurde der vorbestrafte Arbeitslose insgesamt zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. In sechs Monaten hat der Pole in Vorarlberg bei sechs Ladendiebstähle Waren im Wert von 750 Euro erbeutet.

Für drei Diebstähle wurde über den vorbestraften Polen am 17. Mai am Bezirksgericht Bregenz rechtskräftig eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt. Der 47-Jährige verbüßt die Haftstrafe derzeit in der Justizanstalt Feldkirch. Aus dem Gefängnis wurde er zur Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch vorgeführt.

Dort wurde der Angeklagte am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Das Urteil, mit dem der von Verfahrenshelfer Gerhard Müller verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen.

Der geständige 47-Jährige hat im April und Mai bei drei Diebstählen in Drogeriegeschäften in Dornbirn und Schruns drei Parfums gestohlen, unter anderem im Wert von 106 und 64 Euro. Weil die letzte Tat zwei Tage nach der Verurteilung am Bezirksgericht begangen wurde, musste darauf bei der Strafbemessung keine Rücksicht genommen werden.

Der angeklagte Arbeitslose sei bereits mit acht einschlägigen Vorstrafen belastet und habe gewerbsmäßig gestohlen, sagte Richter Dietmar Nußbaumer. So wurde der Pole bereits 2017 am Landesgericht wegen gewerbsmäßigen Diebstahls bestraft, mit zwei Jahren Gefängnis. Zuletzt sei er in Deutschland im Oktober 2022 aus einer dreijährigen Haftstrafe entlassen worden, berichtete der Angeklagte. Er finde keine Arbeit, weil er über keine Meldeadresse und kein Bankkonto verfüge.

Weil er reumütig geständig sei und die Beute sichergestellt worden sei, habe mit einer einjährigen Freiheitsstrafe das Auslangen gefunden werden können, merkte Richter Nußbaumer an.