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Rücktritt: 396.000 Euro für Geschäftsführer

21.06.2023 • 23:00 Uhr
Landesgericht Feldkirch <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Landesgericht Feldkirch Klaus Hartinger

Geschäftsführer und Gesellschafter zieht sich aus Immobilienfirma zurück, die seiner Ansicht nach mit 1,2 Millionen Euro zu wenig Gewinn bei Verkauf von Grundstück machte.

Eine Unterländer Immobilienfirma kaufte im Bezirk Feldkirch ein 2091 Quadratmeter großes Baugrundstück um 1,1 Millionen Euro  und verkaufte es kurz darauf im April 2021 um 2,3 Millionen Euro. Der Brutto-Gewinn bei dem Immobiliengeschäft betrug also 1,2 Millionen Euro. Die Verkäuferin habe ein super Geschäft gemacht, meint der Anwalt der Geschäftsführerin der Immobilienfirma.

Einer der beiden Geschäftsführer und Gesellschafter der Immobilien-GmbH sagt hingegen, die Geschäftsführerin habe ihn nicht eingebunden und damit bei dem Grundstücksverkauf hintergangen. Unerlaubterweise habe sie den Kaufvertrag ohne einen dafür notwendigen Gesellschafterbeschluss unterschrieben. Die Liegenschaft hätte um mindestens 200.000 Euro teurer verkauft werden können. Der Quadratmeterpreis von 1050 Euro sei angesichts der hervorragenden Lage des Grundstücks ein zu niedriger gewesen. Damit sei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Schaden entstanden.

Den Differenzbetrag von 200.000 Euro forderte der Geschäftsführer und Gesellschafter über die klagende Immobilienfirma als Schadenersatz von der beklagten Geschäftsführerin in einem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch. In der jüngsten Verhandlung am Mittwoch erzielten die Streitparteien eine Einigung, die weit über den Streitfall hinausgeht. Demnach bezahlt die Holding eines Bauunternehmens, die 50 Prozent der Anteile an der Immobilienfirma hält, dem Geschäftsführer und 50-Prozent-Gesellschafter 396.000 Euro. Dafür tritt der Geschäftsführer zurück und erklärt seinen Austritt aus der Immobilienfirma.

Damit folgten die anwaltlich von Wolfgang Hirsch und Klaus Pichler vertretenen Streitparteien einer Anregung von Zivilrichterin Sandra Ladner. Es sei vernünftig, sich zu trennen, weil man nicht mehr miteinander arbeiten könne, sagte die Richterin.

Mit der Vereinbarung gelten alle wechselseitigen Ansprüche als abgegolten. Deshalb wird etwa der sich nun aus der gemeinsamen Immobilienfirma zurückziehende Gesellschafter auf eine weitere Klage verzichten. Dabei wäre es um ein Honorar von 68.000 Euro gegangen, für die Planung der Bebauung des verkauften Grundstückes in Götzis.

Bei der Einigung auf die Abtretungszahlung von 396.000 Euro wurden vor allem das Planungshonorar und das Vermögen der gemeinsamen Gesellschaft berücksichtigt, das sich derzeit auf 720.000 Euro beläuft.