Unberechtigter Rücktritt vom Kaufvertrag: Beklagte Bauherrin muss klagender Immobilienfirma verringerte Konventionalstrafe bezahlen, so das nicht rechtskräftige Urteil.
Geschäftsführer und Gesellschafter zieht sich aus Immobilienfirma zurück, die seiner Ansicht nach mit 1,2 Millionen Euro zu wenig Gewinn bei Verkauf von Grundstück machte.