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Zu schnell gefahren: Tödliche Kollision

23.06.2023 • 23:00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch. <span class="copyright">Stiplovsek Dietmar pauschal</span>
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch. Stiplovsek Dietmar pauschal

Noch kein Urteil im Prozess um fahrlässige Tötung. Angeklagter Autolenker prallte in Bludensch mit überhöhter Geschwindigkeit gegen Pkw eines 63-Jährigen der dabei starb.

Am Nachmittag des 25. Dezember 2022 kam das Auto des 39-jährigen Angeklagten auf der L 50 In Bludesch-Gais in Fahrtrichtung Bludenz in einer Linkskurve rechts von der Straße ab. Das Fahrzeug prallte auf einer Verkehrsinsel gegen einen Lichtmasten. Danach wurde der Pkw auf der Kreuzung mit der L 87 gegen die Fahrerseite des dort stehenden Autos eines 63-Jährigen aus dem Bezirk Bludenz geschleudert. Der 63-jährige starb noch an der Unfallstelle. Seine mitfahrende Gattin wurde schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte den 39-jährigen Pkw-Lenker aus dem Walgau wegen fahrlässiger Tötung an. Im Strafprozess am Bezirskgericht Bludenz erging am Freitag noch kein Urteil. Richter Alexander Frick vertagte die Verhandlung zur Einholung eines medizinischen Gutachtens. Denn der Angeklagte gab an, er habe kurz vor dem Unfall während der Fahrt einen Hustenanfall erlitten. Deswegen sei er ohnmächtig geworden. Er habe daher  keine Erinnerung an den Verkehrsunfall.

Richter Frick merkte an, die behauptete Bewusstlosigkeit wegen des angeblichen Hustenanfalls sei nicht entscheidend in dem Strafverfahren. Weil objektiviert sei, dass der Angeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei. Damit liege eine Fahrlässigkeit vor. Wäre das Tempolimit von 50 km/h eingehalten worden, wäre es offenbar nicht zum tödlichen Unfall gekommen, so der Strafrichter.

Der Richter bezog sich dabei auf die Angaben des verkehrstechnischen Gutachters Christian Wolf. Der Sachverständige sagte vor Gericht, gemäß den aufgezeichneten Daten aus dem Steuerungsgerät der Airbags sei der Angeklagte fünf Sekunden vor dem Anprall am Lichtmasten mit Tempo 62 gefahren und danach immer schneller. Unmittelbar vor der Kollision mit dem Lichtmasten sei das Gaspedal sogar durchgedrückt gewesen. Bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern wäre das Auto nicht gegen den Lichtmasten gefahren, sondern über eine steile Böschung.

Der unbescholtene Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Verteidiger Martin Gürtler beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten. Der 39-jährige Familienvater habe während des Hustenanfalls sein Fahrzeug nicht mehr anhalten können, weil er schnell ohnmächtig geworden sei. Die Haftpflichtversicherung des Angeklagten anerkenne aber dem Grunde nach die alleinige Haftung des Angeklagten für den tödlichen Verkehrsunfall.