Gattin brutal erstochen: Lebenslang für Mord

Vorbestrafter 37-Jähriger stach am 30.8.2022 vor Bludenzer Wohnanlage aus Eifersucht mit Messer mehr als 30 Mal auf getrennt von ihm lebende Mutter seiner drei Kinder ein.
Alle acht Geschworenen werteten die Tat als Mord. Dafür wurde der mit elf Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zur Höchststrafe von lebenslanger Haft verurteilt. Hinzu kommen sechs offene Haftmonate aus einer Vorstrafe. Der Arbeitslose muss Trauerschmerzengeld bezahlen, je 20.000 Euro seinen drei minderjährigen Töchtern sowie 5000 Euro seinem Schwager. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Andrea Rinderer meldete drei Tage Bedenkzeit an, Staatsanwältin Karin Dragosits verzichtete auf Rechtsmittel. Lebenslänglich bedeutet mindestens 15 Jahre Gefängnis.
Der 37-jährige Türke sagte vor der Polizei, er habe am 30. August 2022 daheim in Bludenz beschlossen, seine getrennt von ihm lebende Gattin abzustechen, weil sie fremdgegangen sei. Mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 16 Zentimetern ging er an jenem Abend zur Bludenzer Wohnanlage seiner Frau und führte im Kinderwagen seine dreijährige Tochter mit sich. Vor der Wohnanlage stellte der ehemalige Sonderschüler den Kinderwagen mit seinem jüngsten Kind zur Seite. Danach stach der Arbeitslose mit dem Messer vor dem Eingang zur Wohnanlage ohne Vorwarnung mehr als 30 Mal auf seine Ehefrau ein. Die 32-jährige Rumänin starb am Tatort. Der Täter ging weg und meldete sich wenige Minuten später bei der Polizei.
Der Angeklagte wurde in der Vergangenheit bereits vier Mal wegen physischer und psychischer Gewalt gegen seine Gattin verurteilt, auch zu Haftstrafen. Aus einer dieser Freiheitsstrafen wurde er am 8. Juli 2022 nach verbüßten sechs von zwölf Haftmonaten vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Seit 2015 erhielt der in Vorarlberg geborene Türke vier Wegweisungen wegen häuslicher Gewalt. Am 24. August 2022 wurde er von einer angeklagten Morddrohung gegen seine Gattin freigesprochen.
Mildernd wirkte sich nur die verminderte Zurechnungsfähigkeit des zur Tatzeit alkoholisierten Angeklagten aus, dem Gerichtspsychiater Reinhard Haller eine Persönlichkeitsstörung mit viel krimineller Energie bescheinigte. Erschwerend gewertet wurden unter anderem die einschlägigen Vorstrafen, der rasche Rückfall und die besondere Heimtücke mit dem Zustechen ohne Vorwarnung. Deshalb sei eine lebenslange Freiheitsstrafe die angemessene Sanktion, sagte die vorsitzende Richterin Sabrina Tagwercher.