Bewaffneter Patient wirkte wie Amokläufer

Haftstrafe für unbescholtenen 25-Jährigen: Bewaffneter Patient bedrohte in Landeskrankenhaus Bludenz Personal und Mitpatient und wurde von „Cobra“ festgenommen.
Ärzte, Krankenschwestern und Patienten hätten am 8. Mai im Landeskrankenhaus Bludenz Angst um ihr Leben wegen des entstandenen Eindrucks gehabt, der Spitalspatient sei ein möglicher Amokläufer. Das sagte Richterin Silke Sandholzer in ihrer Urteilsbegründung.
Sie verurteilte den unbescholtenen Angeklagten am Donnerstag am Landesgericht zu 18 Monaten Gefängnis. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Der 25-Jährige muss während der dreijährigen Bewährungszeit Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und an einem Antigewalttraining teilnehmen.Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits drei Tage Bedenkzeit in Anspruch nahmen. Deshalb wurde der Untersuchungshäftling nicht schon am Donnerstag vorzeitig nach dreieinhalb Monaten aus dem Gefängnis entlassen.
Waffe verwendet
Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung, versuchter Körperverletzung, schwerer Sachbeschädigung und nach dem Waffengesetz. Der Strafrahmen belief sich wegen der Verwendung einer Waffe auf ein bis fünf Jahre Gefängnis.
Ärzte bedroht
Das trug sich nach den gerichtlichen Feststellungen im LKH Bludenz zu: Der angeklagte Patient wollte sich nicht für weitere Untersuchungen ins Landeskrankenhaus Rankweil verlegen lassen. Der zurechnungsfähige 25-Jährige bedrohte in seinem Zimmer Ärzte, Krankenschwestern und einen Mitpatienten mit einer Gaspistole und einem Teleskopschlagstock. Er versuchte, einem Arzt gegen das Schienbein zu schlagen. Das Personal und der Mitpatient flüchteten aus dem Zimmer, das abgeschlossen wurde. Der Angeklagte verbarrikadierte sich im Patientenzimmer, beschädigte Teile der Einrichtung, gab einen Schuss ab, sprang aus dem Fenster vier Mieter in die Tiefe und auf ein Vordach. Danach betrat der Salzburger das Spital wieder und ging, mit einem umgehängten Waffengurt und im OP-Hemd, durch die Gänge. Danach flüchtete der Bodyguard und Detektiv in einen Wald, wo er von „Cobra“-Polizisten festgenommen werden konnte.
Zurechnungsunfähig: Psychose
Verteidiger Florin Reiterer beantragte einen Freispruch, weil der Angeklagte während des Vorfalls eine Psychose gehabt habe und deshalb nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig, und machte vor Gericht keine Angaben. Eine Krankenschwester sagte, sie habe sich wegen des Vorfalls psychologischer Betreuung unterzogen.