Von Flasche getroffen: Geldstrafe verringert

Vorbestrafter warf Flasche, die Frau am Kopf traf: Berufungsgericht setzte Strafe um 1080 Euro herab.
Der Angeklagte warf nach den gerichtlichen Feststellungen in Bludenz auf der Straße eine Glasflasche durch die Luft. Die Flasche traf eine Frau, die dadurch leicht verletzt wurde, am Kopf. Die Gerichte gingen davon aus, dass der Angeklagte die Frau nicht treffen wollte. Demnach handelte er aber grob fahrlässig. Weil er im unmittelbaren Umfeld von mehreren Menschen damit rechnen musste, dass so etwas passieren könnte.
Erste Instanz
Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung wurde der mehrfach Vorbestrafte in erster Instanz am Bezirksgericht Bludenz zu einer Geldstrafe von 3960 Euro (180 Tagessätze zu je 22 Euro) verurteilt. Zudem wurde der junge Erwachsene dazu verpflichtet, 120 Euro aus einer Vorstrafe zu bezahlen.

In zweiter Instanz wurde die Geldstrafe in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch um 1080 Euro auf 2880 Euro herabgesetzt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Das Berufungsgericht unter dem Vorsitz von Richterin und Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte verringerte die Höhe des einzelnen Tagessatzes um sechs Euro auf 16 Euro. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes ist von den finanziellen Verhältnissen eines Angeklagten abhängig. Die mögliche Höchststrafe wäre ein halbes Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen gewesen.
Freispruch beantragt
Verteidigerin Anna-Katharina Wirth beantragte einen Freispruch. Weil für ihren Mandanten beim Flaschenwurf nicht vorhersehbar gewesen sei, dass jemand von der Flasche getroffen werden könnte. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte habe sich inzwischen freiwillig einer Gewalt- und Suchttherapie unterzogen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch akzeptierte das Urteil des Bezirksgerichts.
Rascher Rückfall
Mildernd wertete das Berufungsgericht das Alter unter 21 Jahren zur Tatzeit, erschwerend den raschen Rückfall, die Vorstrafen und die Tatbegehung während einer Probezeit nach einer Verurteilung.