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Keine strengere Strafe fürs Quälen der Katze

23.11.2023 • 23:00 Uhr
<span class="copyright">Symbolbild/APA/dpa/Julian Stratenschulte</span>
Symbolbild/APA/dpa/Julian Stratenschulte

Berufungsgericht bestätigte die Strafe für den vorbestraften Tierquäler.

Nach Ansicht des Strafrichters hat der Angeklagte in Lustenau einem Tier im Juni 2018 unnötige Qualen zugefügt. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Vorbestrafte einer fremden Katze ein Seil um den Hals gelegt und das andere Ende des Seils an seinem Holzschuppen befestigt.

3000 Franken Nettoeinkommen

Wegen Tierquälerei wurde der Angestellte mit dem Netto-Einkommen von 3000 Schweizer Franken in erster Instanz am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 9000 Euro (300 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Davon betrug der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil, 3000 Euro. 6000 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Staatsanwaltschaft legte Strafberufung ein

Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet fünf Monaten Haft. Der 25-jährige Angeklagte akzeptierte das Urteil. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bekämpfte die Entscheidung mit einer Strafberufung und beantragte eine strengere Sanktion.

Die Staatsanwaltschaft war mit der Strafe nicht einverstanden. <span class="copyright">Symbolbild/Stiplovsek</span>
Die Staatsanwaltschaft war mit der Strafe nicht einverstanden. Symbolbild/Stiplovsek

In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde nun der Strafberufung der Staatsanwaltschaft keine Folge gegeben. Die teilbedingte Geldstrafe wurde bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Seil mit Katzenhaaren

Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf. Der Feldkircher Richter war aber von seiner Schuld überzeugt. Der Strafrichter verwies dazu unter anderem darauf, dass beim Angeklagten bei einer Hausdurchsuchung ein Seil mit Katzenhaaren gefunden worden sei. Der Angeklagte erklärte das vor Gericht so: Seine Lebensgefährtin habe damals ein herrenloses Katzenbaby gefunden und vorübergehend mit nach Hause genommen.

Freispruch in früherem Fall

Wegen eines ähnlichen Vorwurfs musste sich der Angeklagte bereits 2019 am Landesgericht verantworten. Damals wurde er im Zweifel von der angeklagten Tierquälerei rechtskräftig freigesprochen, weil der Strafrichter es nicht für erwiesen hielt, dass der Angeklagte im Juli 2018 bei einem Lustenauer Wohnhaus eine Katze mit einem Seil an einem Trampolin angebunden und das Tier so gequält hatte. Ein Hausbewohner ertappte damals den Beschuldigten nachts auf dem Grundstück. Der Angeklagte sagte, er habe als Passant das Wimmern der Katze gehört und dem Tier helfen wollen.

Weniger Vorfälle

Der Richter merkte an, 2018 habe es in Lustenau mehrere Fälle mit gequälten Katzen gegeben. Seit der Angeklagte nicht mehr in Lustenau wohne, habe es weniger Vorfälle dieser Art gegeben.