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Nun mildere Strafe als beim ersten Mal

21.12.2023 • 23:00 Uhr

Bankomatkartendieb leistete Sozialstunden nicht. Trotzdem wurde sein Verfahren vorläufig eingestellt.

Der geständige Jugendliche entwendete die Bankomatkarte seiner Mutter und tätigte damit Zahlungen. Der 17-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch wurde wegen Einbruchsdiebstahls und schweren Betrugs angeklagt.

Zur Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch kam es, weil der Beschuldigte die Auflagen der Staatsanwaltschaft Feldkirch nicht erfüllt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Unbescholtenen eine Diversion gewährt. Demnach wäre das Strafverfahren eingestellt worden, wenn er 25 gemeinnützige Arbeitsstunden ohne Entlohnung geleistet hätte. Aber der Beschuldigte verrichtete innerhalb der gesetzten Frist nur fünf Sozialstunden. Daraufhin brachte die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht einen Strafantrag ein.

Überraschend mildes Urteil

Der zuständige Strafrichter war in der Gerichtsverhandlung überraschend milde gestimmt. Er schlug neuerlich eine Diversion vor, aber keine mit mehr Sozialstunden. Sondern die vorläufige Einstellung des Strafverfahrens mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Staatsanwältin merkte dazu an, dass sei ja eine mildere Sanktion als die Diversion der Staatsanwaltschaft. Letztlich stimmte die öffentliche Anklägerin der Probezeit doch zu, mit der auch der von Michael Hofer verteidigte Angeklagte einverstanden war.

Das bedeutet, dass das Strafverfahren endgültig eingestellt wird, falls der Angeklagte in den nächsten zwei Jahren nicht mehr straffällig wird. Andernfalls wird das Strafverfahren weitergeführt. Der Strafrichter begründete seine Entscheidung mit dem nun „längeren Beobachtungszeitraum“ für das Verhalten des Jugendlichen.

Bewährungshilfe erteilt

Dem Angeklagten wurde zudem die Weisung erteilt, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die pauschalen Verfahrenskosten von 50 Euro wurden sofort bezahlt. Die entstandenen Schäden hat der 17-Jährige bereits beglichen.

Die ursprünglichen 25 Arbeitsstunden habe er auch deshalb nicht geleistet, weil er in den Urlaub gefahren sei, gab der Angeklagte zu Protokoll.