Geschlagener Schaffner schlug Schwarzfahrer

Kontrolleur und Fahrgast waren wegen Körperverletzung angeklagt. Richterin gewährte Angeklagten Diversion mit Tatausgleich im Gerichtssaal und stellte Strafverfahren ein.
Dem Schwarzfahrer wurde vorgeworfen, er habe am 7. Juli 2023 im Regionalexpress zwischen Frastanz und Nenzing zum Schaffner gesagt, er solle verschwinden, sonst werde er ihm den Kopf einschlagen. Nach dem Aussteigen in Nenzing soll der 20-Jährige sofort wieder eingestiegen sein und den Kontrolleur mit einem Schlag ins Gesicht und danach bei der Rangelei schwer verletzt haben.
Festgehalten
Daraufhin, so der Strafantrag, sei der Fahrgast von Mitreisenden festgehalten worden. Trotzdem habe der Schaffner dem 20-Jährigen zumindest zwei Schläge ins Gesicht versetzt und ihn dabei leicht verletzt.
Vorbestraft
Der mit einer Vorstrafe belastete Fahrgast wurde wegen Nötigung und schwerer Körperverletzung angeklagt, der unbescholtene Schaffner wegen Körperverletzung.

Diversion
Strafrichterin Sabrina Tagwercher gewährte den beiden Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernehmenden Angeklagten am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion mit einem im Gerichtssaal vorgenommenen Tatausgleich. Die Richterin stellte am Ende der zweistündigen Verhandlung die Strafverfahren ein. Die von Olivia Lerch und David Rosenberger verteidigten Angeklagten und Staatsanwältin Sarah Maria Nenning waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.
Jeweils 50 Euro bezahlt
Vorgesehen war, dass der Tatausgleich per Handschlag vorgenommen wird. Damit war der Schaffner aber nicht einverstanden. Der 58-jährige Erstangeklagte sagte, er übernehme Verantwortung für sein Verhalten. Der 20-jährige Zweitangeklagte entschuldigte sich beim Schaffner. Die beiden Angeklagten bezahlten im Verhandlungssaal jeweils 50 Euro als pauschalierte Verfahrenskosten.
Leicht verletzt
Staatsanwältin Nenning stimmte einem Tatausgleich erst zu, als sich während der Verhandlung herausstellte, dass der Schaffner nicht schwer, sondern nur leicht verletzt worden war.

Der angeklagte 20-Jährige bestritt die Drohung und sagte, er habe dem Kontrolleur nur an den Kopf gegriffen und ihn nicht geschlagen. Der Schaffner gab zu Protokoll, er sei nicht schuldig. Denn er habe sich bloß gewehrt. Verteidigerin Lerch beantragte für ihn einen Freispruch wegen Notwehr.
Schadenersatz
Nach der Einstellung des Strafverfahrens will der Schaffner nun vom Fahrgast zivilrechtlich Schadenersatz fordern.
Schon eine halbe Stunde nach der Gerichtsverhandlung befand sich der Schaffner wieder im Dienst und kontrollierte im Zug nach Bregenz die Fahrgäste.