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Überstunden und Kündigung: Benachteiligte wehrte sich

17.01.2024 • 10:11 Uhr
AK Vorarlberg unterstützte behinderte Arbeitnehmerin. <span class="copyright">Steurer</span>
AK Vorarlberg unterstützte behinderte Arbeitnehmerin. Steurer

Unrechtmäßige Überstunden und Kündigung in Handelsbetrieb. Arbeiterkammer Vorarlberg schritt erfolgreich ein.

In Vorarlberg kam es zu einem bemerkenswerten Fall von Arbeitsrechtsverletzung. Eine behinderte Arbeitnehmerin, die lediglich eine 30-Stunden-Woche aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation bewältigen konnte, wurde von ihrem Arbeitgeber in einem kleinen Handelsbetrieb regelmäßig zu Mehrarbeit eingeteilt. Dies stellt laut Angaben der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) eine klare Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeiten dar.

Trotz mehrfacher Hinweise der Arbeitnehmerin auf ihre gesundheitlichen Einschränkungen und die festgelegte Arbeitszeitgrenze, führte ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber schließlich zur Kündigung der Frau. Nach Angaben der AK wurde sie sogar daran gehindert, das Büro zu verlassen, was zu einer zusätzlichen psychischen Belastung führte.

Außergerichtliche Einigung

In ihrer Not wandte sich die Frau an die AK Vorarlberg. Die Experten der AK griffen mehrfach ein und erreichten eine ordnungsgemäße Abwicklung der Kündigung sowie die Auszahlung offener Entgelte, die der Arbeitgeber zunächst verweigert hatte. Auch wurde die Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geltend gemacht und ein Schadenersatz gefordert.

Letztendlich kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, in der die Frau ihre berechtigten Ansprüche – darunter Gehälter, Sonderzahlungen und Schadenersatz – vollständig erhielt. Martina Egle, Arbeitsrechtsexpertin der AK, betonte, dass die lange Arbeitszeit und die Kündigung der Frau nicht rechtmäßig waren und hob das Engagement der AK für faire Arbeitsbedingungen hervor.

erhöhter Kündigungsschutz

Wer eine Behinderung von mindestens 50 Prozent hat, kann sich als begünstigte:r Behinderte:r registrieren lassen. Dafür muss ein enstprechender Antrag beim Sozialministerium gestellt werden. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Person in einem Beschäftigungsverhältnis steht und weder Schüler:in, Student:in noch Penionist:in sowie älter als 65 Jahre ist. Die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten bringt einige Vorteile, wie etwa erhöhten Kündigungsschutz, Förderungen im beruflichen Bereich, Zusatzurlaub (sofern im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen), Lohnsteuerfreibetrag (kann ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent beim Finanzamt beantragt werden) und Fahrpreisermäßigung im öffentlichen Verkehr.