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Angeklagter freigesprochen: Gefährliche Drohungen und Verleumdung ohne Konsequenzen

26.01.2024 • 10:56 Uhr
Landesgericht Feldkirch. <span class="copyright">Hartinger</span>
Landesgericht Feldkirch. Hartinger

Freispruch von gefährlichen Drohungen und Verleumdung, weil Angeklagter zurechnungsunfähig war.

Freispruch für psychisch kranken Angeklagten

Von den Anklagevorwürfen der gefährlichen Drohungen und der Verleumdung wurde der unbescholtene Angeklagte am Freitag am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer ist rechtskräftig, weil Staatsanwalt Johannes Hartmann damit einverstanden war.

Der Angeklagte war nach den gerichtlichen Feststellungen zu den Tatzeiten wegen seiner psychischen Erkrankung zurechnungsunfähig und damit schuldunfähig und durfte daher nicht bestraft werden. Demnach befand sich der manisch-depressive 41-Jährige in einer manischen Phase. Der Richterin zufolge war seine Dispositionsfähigkeit nicht gegeben, das heißt, er konnte seine Impulse nicht kontrollieren.

Gefährliche Drohungen und Verleumdung: Die Vorwürfe

In diesem strafbefreienden Zustand schrieb der Unterländer im März 2023 einem Hotelier aus dem Bezirk Bludenz per Whatsapp, der Hotelier werde ins Gefängnis gehen und dort vergewaltigt werden. Er werde ihm Albaner vorbeischicken, die ihm Gewalt antun würden.

Im Juni 2023 behauptete der gelernte Koch laut Urteil bewusst wahrheitswidrig und damit in verleumderischer Absicht, er sei während eines Kochkurses in dem Hotel sexuell belästigt worden.

Psychiatrischer Befund entscheidet über Schuldfrage

Zur Feststellung der Zurechnungsunfähigkeit des Angeklagten stützte sich die Richterin auf den psychiatrischen Gerichtsgutachter Franz Riedl. Während der Erörterung seines Befunds war die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen.

Der Angeklagte sagte vor Gericht zu den gefährlichen Drohungen, der Hotelier habe die Arbeitskraft von geflüchteten Ukrainerinnen ausgebeutet, die im Hotel an einem touristischen Ausbildungskurs teilnahmen. Der Hotelier bestreitet die Vorwürfe in einem Arbeitsprozess und in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Richterin empfiehlt ambulante Behandlung

Richterin Pfeifer empfahl am Freitag dem freigesprochenen Angeklagten, sich in ambulante Behandlung zu begeben, um neuerliche stationäre Aufenthalte in der Psychiatrie zu vermeiden.