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Lebenslange Haftstrafe für Waffenvermittler ist rechtskräftig

30.01.2024 • 13:50 Uhr
Das Urteil ist nun rechtskräftig <span class="copyright">APA/ Georg Hochmuth</span>
Das Urteil ist nun rechtskräftig APA/ Georg Hochmuth

Im Wiener Terror-Prozess ist das Urteil gegen den Waffenvermittler nun rechtskräftig.

Die lebenslange Haftstrafe des Waffenvermittlers des Attentäters von Wien ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) gab der Strafberufung des 33-Jährigen am Dienstag nicht statt. „Ohne die Waffen wäre die Tat nicht möglich gewesen, bei der vier Menschen gestorben und viele weitere verletzt und traumatisiert wurden“, begründete der Richter das Urteil. Ebenfalls nicht Folge gab das OLG einer Berufung die Höhe der Privatbeteiligenzusprüche betreffend.

Keine Zugehörigkeit zur Terror-Miliz „Islamischer Staat“

Der Tschetschene war vor knapp einem Jahr von Geschworenen am Wiener Landesgericht wegen Beteiligung an mehrfachem Mord und Vergehen nach dem Waffengesetz sowie dem Kriegsmaterialgesetz schuldig erkannt und zur Höchststrafe verurteilt worden. Er hatte dem Attentäter die beim Anschlag vom 2. November 2020 verwendeten Schusswaffen samt Munition vermittelt – der entsprechende Schuldspruch wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) im Dezember in vollem Umfang bestätigt. Bei dem 33-Jährigen ging das Erstgericht – anders als bei den weiteren fünf Angeklagten – nicht davon aus, dass er der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) angehörte, daher war er in den Augen der Justiz auch nicht in eine terroristische Vereinigung eingebunden.