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Freispruch von Versuch der Vergewaltigung

05.02.2024 • 21:19 Uhr
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(C) HARTINGER

39-Jähriger auch von gefährlicher Drohung und versuchter Nötigung der 32-jährigen Strafgefangenen freigesprochen, die mit elektronischer Fußfessel bei ihm wohnte.

Freispruch trotz schwerer Vorwürfe

Von den Vorwürfen der versuchten Vergewaltigung, versuchten Nötigung und gefährlichen Drohung wurde der mit einer Vorstrafe belastete Angeklagte in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer ist rechtskräftig. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte der Strafrahmen zwei bis zehn Jahre Gefängnis betragen.

Die Angaben des mutmaßlichen Opfers als Belastungszeugin seien vor Gericht viel zu widersprüchlich gewesen, meinte Verteidigerin Andrea Concin.

Widersprüchliche Aussagen und Vorwürfe

Die 32-jährige Frau hatte vor der Polizei zu Protokoll gegeben, der angeklagte 39-Jährige habe am 11. Mai 2022 in seiner Wohnung im Bezirk Feldkirch alkoholisiert zuerst zu ihr gesagt, wenn sie nicht mit ihm rede, werde er sich ein Messer in den Bauch stechen und behaupten, sie habe zugestochen. Danach habe er in seinem Schlafzimmer ihre Hose und Unterhose heruntergerissen und versucht, sich auf dem Bett auf sie zu legen. Bei der versuchten Vergewaltigung habe er sie leicht verletzt. Danach habe er gesagt, er werde Valium für sie holen und dann mit der Wehrlosen schlafen.

Der in Vorarlberg lebende Schweizer bestritt die Vorwürfe und sage, es habe mit ihr lediglich einen Streit um ihre nicht bezahlte Miete gegeben.

Komplizierte Wohnsituation und juristische Verwicklungen

Der 39-jährige Arbeiter gewährte seiner ehemaligen Arbeitskollegin in seiner Wohnung Unterkunft. Deshalb wurde die zu einer Drogenhaftstrafe verurteilte Strafgefangene am Tag vor den angeklagten Vorfällen von der Justizanstalt Feldkirch zur Verbüßung des Strafrests im elektronisch überwachten Hausarrest in seine Wohnung überstellt. Gleich nach den behaupteten Zwischenfällen musste die 32-Jährige zurück ins Gefängnis.

Zuerst erklärte sich in dem Strafverfahren ein Strafrichter des Landesgerichts für unzuständig, weil er den ursprünglichen Anklagevorwurf der versuchten Körperverletzung als mögliche versuchte Vergewaltigung deutete. Als Reaktion auf das Unzuständigkeitsurteil erhob die Staatsanwaltschaft Feldkirch Anklage auch wegen versuchter Vergewaltigung. Daraufhin kam es zu dem Schöffenprozess am Landesgericht. In der ersten Schöffenverhandlung im Dezember 2023 erging noch kein Urteil, weil die Belastungszeugin sich am Morgen der Verhandlung bei der vorsitzenden Richterin krank meldete.