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Zehn Monate Haft für Messerstecher

06.02.2024 • 10:13 Uhr
Die Tatwaffe war ein Messer. <span class="copyright">Symbol/Shutterstock</span>
Die Tatwaffe war ein Messer. Symbol/Shutterstock

30 Monate teilbedingte Haft: 23-Jähriger verletzte somalischen Landsmann mit Messer schwer.

Teilbedingte Haftstrafe für unbescholtenen Angeklagten

Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil zehn Monate. 20 Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschadenersatz hat der 23-jährige Angeklagte, der nach eigenen Angaben schon 500 Euro überwiesen hat, dem Geschädigten noch 1500 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Christoph Stadler ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, Staatsanwalt Simon Mathis nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich wegen der Verwendung einer Waffe auf zwei bis zehn Jahre Gefängnis.

Geständiger Angeklagte verletzt Landsmann schwer

Der geständige Angeklagte hat am 30. September 2023 gegen 5.40 Uhr in einer Flüchtlingsunterkunft in Götzis einen somalischen Landsmann in dessen Zimmer mit Stichen und Schnitten vom Gesicht bis zur Achillessehne mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 19 Zentimetern absichtlich schwer verletzt.

Der Prozess fand in Feldkirch statt. <span class="copyright">Hartinger</span>
Der Prozess fand in Feldkirch statt. Hartinger

Mildernde und erschwerende Umstände im Urteil berücksichtigt

Mildernd wirkten sich die Alkoholisierung, das Geständnis, die Unbescholtenheit, die erfolgte Teilwiedergutmachung und die Provokation durch das Tatopfer aus. Verteidiger Johannes Preisl sagte, zuerst sei das spätere Tatopfer auf den Angeklagten mit einem Messer losgegangen. Nach dem abgeschlossenen Angriff habe der Angeklagte zugestochen. Es liege keine Notwehr vor, aber eine Tatprovokation durch das Opfer.

Als Erschwerungsgründe gewertet wurden die Verwendung einer Waffe und die doppelte Qualifikation, weil das Opfer eine an sich schwere Verletzung erlitt und die gesundheitliche Beeinträchtigung mehr als 24 Tage ausmachte.

Schnelle Festnahme nach der Tat

Der Beschuldigte wurde 25 Minuten nach der Tat festgenommen und befindet sich in Feldkirch in Untersuchungshaft.