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Tod eines Sechsjährigen: Prozess beginnt

13.02.2024 • 07:11 Uhr
Am Faschingsdienstag beginnt der Prozess gegen den Jugendlichen<br><span class="copyright">APA/ GEORG HOCHMUTH</span>
Am Faschingsdienstag beginnt der Prozess gegen den Jugendlichen
APA/ GEORG HOCHMUTH

Prozessbeginn nach Tod eines Sechsjährigen: Angeklagter soll das Opfer mehrfach geschlagen und mit einem Messer attackiert haben.

Nach dem Tod eines Sechsjährigen beginnt an diesem Dienstagvormittag ein Prozess gegen einen Jugendlichen wegen Totschlags vor dem deutschen Landgericht Neubrandenburg. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Weil er Jugendlicher ist, findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Tat

Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen vor, das Opfer am 14. September des vergangenen Jahres in der Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer mit einer Klingenlänge von circa 15 Zentimetern siebenmal auf es eingestochen zu haben. Der Bursche starb, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft.

Dorf in Trauer

Die brutale Tat soll sich in einem Gebüsch am Bolzplatz in dem kleinen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern abgespielt haben. Dort, wo der Sechsjährige starb, stehen Monate später noch Engelsfiguren, Erinnerungsstücke und ein größeres Kreuz.

Seit dem 26. September sitzt der Verdächtige laut Landgericht in Untersuchungshaft. Er hatte sich in Widersprüche verstrickt, zudem wurde seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden. Während der Zeit in der Untersuchungshaft zog die Familie des Teenagers nach Angaben der Polizei aus Pragsdorf weg.

Schuldfähig trotz Jugend

Einem Gutachten zufolge ist der Jugendliche schuldfähig. „Nach dem Ergebnis der forensisch-psychiatrischen und entwicklungspsychologischen Begutachtung des Angeschuldigten ist die Staatsanwaltschaft von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit überzeugt“, hieß es vor wenigen Wochen in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Sie wies aber auch darauf hin, dass für den jugendlichen Angeschuldigten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelte.

Unbeantwortete Fragen

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Frage, warum der Sechsjährige sterben musste, ist bis zum Tag des Prozessauftakts nicht beantwortet. Abzuwarten bleibt, ob sich der Angeklagte vor Gericht zu den Vorwürfen äußern wird.

Im gesamten Prozess sollen laut Gericht rund 40 Zeugen und fünf Sachverständige befragt Zu Beginn am Dienstag sind demnach fünf Zeugen geladen. Nach dem Prozessauftakt sind sechs Fortsetzungstermine vorgesehen.

Hinweis gegen Bruder

Unterdessen wurde auch bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten ermittelt. Das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft habe nach Anklageerhebung gegen den zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen einen Hinweis erhalten und Ermittlungen gegen den Bruder eingeleitet, hieß es.

Die Ermittlungen gegen den Bruder stehen im Zusammenhang mit dem Fall, wie die Sprecherin auf Nachfrage mitteilte. Konkrete Details zu dem Verfahren gegen den älteren Bruder nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Man wolle die aufgenommenen Ermittlungen und den laufenden Prozess nicht gefährden, hieß es. Der Bruder des Angeklagten sitzt den Angaben zufolge nicht in Untersuchungshaft. Außerdem gelte die Unschuldsvermutung.