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Falscher Zahnarzt zahlt jetzt doch freiwillig

04.04.2024 • 23:00 Uhr
Falscher Zahnarzt zahlt jetzt doch freiwillig
Mit Anklage sei im Laufe des Jahres zu rechnen. (Symbolbild) Shutterstock

Gütliche Einigung in Zivilprozess um Schäden durch Fehlbehandlung. In Strafverfahren wird im Laufe des Jahres mit Anklage auch wegen schweren Betrugs gerechnet.

Der am Landesgericht Feldkirch mit rund einem Dutzend Zivilprozessen wegen zahnärztlicher Fehlbehandlungen konfrontierte Beklagte nimmt mit seinem neuen Anwalt Martin Trefalt offenbar einen Kurswechsel vor. Jetzt scheint der als Zahnarzt in Österreich gar nicht zugelassene zahnmedizinische Unternehmer doch kompromissbereit zu sein. Jedenfalls wurde am Donnerstag in einem der Zivilprozesse eine gütliche Einigung erzielt.

Gerichtlicher Vergleich

Der gerichtliche Vergleich sieht vor, dass der über keine Haftpflichtversicherung für solche Fälle verfügende Beklagte seiner klagenden Ex-Patientin bis 24. Mai 37.960,50 Euro bezahlt. Davon entfallen 2960,50 Euro auf anteilige Kosten vor allem für Gutachter. Die Vereinbarung kann noch bis 2. Mai widerrufen und für ungültig erklärt werden.

Es wurde ein Prämienvergleich abgeschlossen: Wenn der Beklagte seiner finanziellen Verpflichtung nicht ­nachkommt, muss er der Klägerin die eingeklagten 45.000 Euro an Schadenersatz bezahlen und 15.000 Euro an Prozesskosten. Zudem hätte er für allfällige künftige Schäden aus den von ihm laut Klage vorgenommenen zahnärztlichen Fehlbehandlungen zwischen Juni und August 2021 zu haften.

Ähnlich gelagerte Prozesse

Zu erwarten ist, dass es auch in den anderen ähnlich gelagerten Zivilprozessen zu gütlichen Einigungen kommt. Klagende Ex-Patientinnen behaupten, der Beklagte habe sich ihnen gegenüber als zugelassener Zahnarzt ausgegeben. Und er habe bei den zahnärztlichen Behandlungen Schäden angerichtet, die jetzt saniert werden müssten. Die Klägerinnen fordern Schmer­zengeld und die Begleichung der Sanierungskosten.

Zwei Urteile sind am Landesgericht bereits ergangen. Dabei wurde der Klage jeweils stattgegeben und der Beklagte zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Über die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht Innsbruck noch nicht entschieden.

Anklage erfolgt wohl heuer

Gegen den Beschuldigten, der als falscher Zahnarzt durch Behandlungsfehler Patientinnen geschädigt haben soll, ist bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch ein Strafverfahren anhängig, wegen schweren Betrugs, Körperverletzung und Kurpfuscherei. Im Ermittlungsverfahren würden inzwischen die belast­enden Gutachten vorliegen, hieß es am Donnerstag im Zivilprozess. Nun würden angeblich geschädigte Patientinnen befragt werden. Mit einer Anklage sei im Laufe des Jahres zu rechnen, vielleicht schon im Sommer.