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Einigung zwischen Tochter und Mutter

11.04.2024 • 23:00 Uhr
Einigung zwischen Tochter und Mutter
Sollte Wiederruf erfolgen, würde Zivilprozess fortgeführt werden. Klaus HArtinger

Tochter klagte neben ihr wohnende Mutter. Zumindest vorläufige Einigung in Zivilprozess um Grund und Boden. Das auch deshalb, weil Mutter nun mit ihrem Mann wegzieht.

Wohnen Sie noch nebeneinander?“, fragte die Richterin die Streitparteien zu Beginn der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Ja, antworteten die Klägerin und ihre beklagte Mutter. Aber das soll sich jetzt ändern. Die Beklagte sagte, sie und ihr Mann würden bald wegziehen, in einen neuen Wohnblock, und ihr Haus verkaufen. Damit ziehen die Eltern Konsequenzen aus den familiär-nachbarschaftlichen Streitigkeiten um die Benützung von Grund und Boden, die zum Zivilprozess führten.

Gütliche Einigung

Der bevorstehende Umzug der Eltern ermöglichte eine gütliche Einigung zur Beendigung des Rechtsstreits ohne Urteil. Vor Gericht wurde ein Vergleich abgeschlossen, der aber noch widerrufen und für ungültig erklärt werden kann. Sollte ein Widerruf erfolgen, würde der Zivilprozess fortgesetzt werden.

Der Vergleich sieht vor, dass die Mutter ihrer Tochter 224 Quadratmeter Grund um 50.000 Euro verkauft. Zudem verzichtet die Beklagte ab November 2025 auf ihr Fruchtgenussrecht in einem Kellerraum des Hauses. Dort werden derzeit unter anderem eine Schneefräse und mehrere Rasenmäher der beklagten Partei gelagert.

Vereinbarungen

Des Weiteren verpflichtete sich die klagende Tochter, bis 31. Oktober 2025 die Einfahrt zur Dienstbarkeitsfläche ihrer Mutter zu verbreitern. Davon soll der Käufer des Hauses der beklagten Partei profitieren. Vereinbart wurde auch, dass die Klägerin das Grundstück der beklagten Partei zur Entfernung von Sträuchern betreten darf. Und dass die Klägerin das Trampolin für ihre Kinder auf der Dienstbarkeitsfläche ihrer Mutter aufstellen darf. Bislang wurde das Trampolin leicht schrägt aufgestellt, damit es nicht auf der Dienstbarkeitsfläche der Mutter steht.

Zum erzielten Kompromiss zählt außerdem, dass die beklagte Partei einen Teil der 1500 Euro betragenden Gerichtsgebühren übernimmt, die die Klägerin bereits bezahlen musste.

Emotionale Auseinandersetzung

Vor dem Abschluss des Vergleichs erwähnte die Richterin einen Strafakt. Dabei soll es um eine gefährliche Drohung einer der Streitparteien gehen. Die Beklagte sagte, sie sei von einem der Söhne ihrer Tochter bedroht worden. „Mein Sohn ist euer Enkel“, erwiderte die Klägerin.

Die Beklagte brachte im Gerichtssaal ihr Unverständnis über die Klage mit Kopfschütteln und verbal zum Ausdruck: Vor 40 Jahren habe sie die Klägerin zur Welt gebracht und ihr viel geschenkt. Trotzdem sei sie von ihrer Tochter geklagt worden.