Nach teurer Scheidung Rechtsanwalt verklagt

Kläger meint in anhängigem Zivilprozess, er habe wegen eines Beratungsfehlers des Anwalts seiner Frau bei einvernehmlicher Scheidung 30.000 Euro zu viel bezahlt.
Schuld an der teuren Scheidung sei der beklagte Rechtsanwalt seiner Gattin. Das sei offenbar der Standpunkt des Klägers, sagte die Richterin am Donnerstag zu Beginn des anhängigen Zivilprozesses am Landesgericht Feldkirch.
Zu viel bezahlt
Für seine einvernehmliche Scheidung an einem Bezirksgericht verpflichtete sich der Mann im Vorjahr zu einer Zahlung von 330.000 Euro an seine langjährige Gattin. Er meint nun, er habe wegen eines Beratungsfehlers des Anwalts seiner Frau für den Scheidungsvergleich 30.000 Euro zu viel bezahlt. Diesen Betrag fordert der Kläger jetzt vom beklagten Rechtsanwalt seiner Ex-Gattin.
Denn der Anwalt der Frau habe ihm vor dem Abschluss der gerichtlichen Scheidungsvereinbarung fälschlicherweise auch zu einer Zahlung von 30.000 Euro als Unterhalt für die Erziehung der mittlerweile erwachsenen Kinder geraten, so die Klage. Dazu sei es während eines Beratungsgesprächs gekommen, an dem der Kläger, seine Frau und der Anwalt seiner Gattin teilgenommen hätten.
Kläger fühlt sich ungerecht behandelt
Der Kläger sagte vor Gericht, er fühle sich ungerecht behandelt. Seine Frau habe ihm zuerst gesagt, sie verzichte auf eine Zahlung für die Kindererziehung. Er solle seinem nunmehrigen Rechtsanwalt absagen und alleine zum Beratungsgespräch bei ihrem Anwalt und dann zur gerichtlichen Scheidungsverhandlung kommen. Das habe er dann auch gemacht. Aber seine Frau habe dann doch einen Kinderunterhalt verlangt. Für das Beratungsgespräch beim gegnerischen Anwalt habe er sich die Anwaltsrechnung mit seiner Frau aufgeteilt.
Der Zivilprozess wird im September weitergeführt werden. Als Zeuge wird dann auch der Bezirksrichter aussagen, der die Scheidungsverhandlung geleitet hat. Der beklagte Rechtsanwalt beantragt die Abweisung der Klage. Denn er habe keinen Beratungsfehler zu verantworten. Der Kläger sei mit der vereinbarten Ausgleichszahlung von 330.000 Euro einverstanden gewesen. Die Zivilrichterin merkte an, der beklagte Anwalt hätte mehr an dem Scheidungsverfahren verdient, wenn es zu keiner Einigung gekommen wäre.
Vorwurf der Doppelvertretung
Der Anwalt des Klägers erstattete Disziplinaranzeige gegen den beklagten Rechtsanwalt wegen Doppelvertretung. Denn der Kollege habe in dem Scheidungsverfahren nicht nur die eigene Mandantin vertreten, sondern auch deren Mann. Die Rechtsanwaltskammer habe das Disziplinarverfahren gegen ihn bereits eingestellt, berichtete der beklagte Anwalt.