Kinderpornografie: Mitschüler erpresst

Ein 14-Jähriger zwang einen Elfjährigen unter Androhung von Schlägen zur Weiterverbreitung von Kinderpornografie.
Ein Viertklässler einer Mittelschule aus dem Bezirk Feldkirch schickte einem Erstklässler ein Video mit Kinderpornografie aufs Handy. Dann zwang der 14-Jährige den Elfjährigen im Februar mit einer gefährlichen Drohung mit Gewalt dazu, das Video mit den Missbrauchsdarstellungen in der Whatsapp-Gruppe der ersten Klasse weiterzuverbreiten. Der 14-Jährige drohte dem Elfjährigen damit, er werde zusammengeschlagen werden, wenn er das Video nicht weiterleite.
Diversion statt Verurteilung
Richter Dietmar Nußbaumer gewährte dem wegen Nötigung angeklagten unbescholtenen 14-Jährigen am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Wenn der Angeklagte innerhalb von sechs Monaten insgesamt 30 Stunden an gemeinnütziger Gratisarbeit leistet, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Der von Alexander Wirth verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Richard Gschwenter waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.
Mit der Diversion bleibt dem angeklagten Schüler eine drohende Verurteilung und damit eine Vorstrafe erspart. Der Strafrichter begründete die Diversion so: Es liege keine schwere Schuld vor. Der Angeklagte sei unbescholten und reumütig geständig. Er habe sich vor Gericht beim Opfer entschuldigt.
Hätte der Beschuldigte schon im Ermittlungsverfahren Verantwortung für sein Fehlverhalten übernommen, hätte die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Strafverfahren mit einer Diversion eingestellt. Dann wäre es gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung gekommen.
Strafrahmen und Strafmündigkeit
Für den Fall einer gerichtlichen Verurteilung hätte der Strafrahmen für den jugendlichen Angeklagten bis zu sechs Monate Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen betragen.
Der Angeklagte wurde heuer im Jänner 14 Jahre alt und damit strafmündig. Die angeklagte Tat hat der Jugendliche sieben Wochen nach dem Beginn seiner Strafmündigkeit begangen.