Keine üble Nachrede gegen den Polizisten

Ein Pensionist hatte auf Facebook eine Disziplinarverfahren für einen Polizisten wegen „Misshandlung“ gefordert.
Vom Vorwurf der üblen Nachrede gegen einen Polizisten wurde der unbescholtene 66-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Der Antrag auf eine Entschädigungszahlung wurde abgewiesen.
Corona-Demo
Der Pensionist hatte auf Facebook ein Disziplinarverfahren gegen einen Polizisten gefordert. Der Wiener hatte damit auf ein Posting reagiert. Darin wurde dem Polizisten vorgeworfen, er habe im Februar 2021 während einer „Corona-Demo“ in Innsbruck einen 82-jährigen Teilnehmer zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört. „Dieser Polizist ist schuldig“, hieß es in dem Posting, in dem ein Foto des Beamten gezeigt wurde.
Disziplinarverfahren gefordert
Die Forderung nach einem Disziplinarverfahren gegen den Polizisten stelle noch keine üble Nachrede dar, sagte Richter Alexander Wehinger in seiner Urteilsbegründung. Denn ein Disziplinarverfahren bedeute noch keine Vorverurteilung, sondern nur, dass ein Vorwurf untersucht werde. Ein Disziplinarverfahren könne auch mit einem Freispruch enden. Damit werde dem Beamten noch kein unehrenhaftes Verhalten zur Last gelegt. Richter Wehinger folgte damit der Argumentation von Verteidigerin Andrea Concin. Der Kommentar ihres Mandanten sei noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, merkte die Rechtsanwältin zudem an.
Polizist geht gegen Hunderte Poster vor
Der betroffene Kärntner Polizist ging österreichweit straf- und medienrechtlich gegen Hunderte Poster vor, die den Kommentar geteilt oder kommentiert hatten. Dazu ergingen auch in Feldkirch schon Schuldsprüche. Der Beamte schritt angeblich ein, weil der 82-jährige Demonstrant verbotenerweise keine Coronaschutzmaske trug.
Der Vorwurf in der Privatanklage gegen den 66-Jährigen unterscheide sich von anderen Privatanklagen, so Richter Wehinger. Einige seien verurteilt worden, weil sie den Polizisten klar vorverurteilt hätten. Der 66-Jährige schrieb auf Facebook auch, der damalige Innenminister Karl Nehammer gehöre sofort weg, sollte es kein Disziplinarverfahren gegen den Polizisten geben. Nehammer wehrte sich dagegen rechtlich nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.