BH-Strafe gegen vermeintlichen Corona-Demo-Veranstalter aufgehoben
Bei nicht angemeldeter Coronademonstration kurzzeitig vorangegangen und Lied angestimmt: Deswegen war Teilnehmer noch nicht Veranstalter, so Landesverwaltungsgericht.
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Joachim Mangard Wir schreiben für Sie, liebe Leserschaft!