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Anklage: Lokführer verursachte Bahnunfall

19.06.2024 • 13:25 Uhr
Anklage: Lokführer verursachte Bahnunfall
hartinger

Noch kein Urteil im Prozess. Bei Verschubarbeiten in Wolfurt wurde ÖBB-Mitarbeiter schwer verletzt.

Das Vergehen der grob fahrlässigen Körperverletzung wird dem 37-jährigen ÖBB-Lokführer im Strafantrag zur Last gelegt. Demnach soll der Angeklagte im September 2022 bei Verschubarbeiten im Wolfurter Güterbahnhof auf ein Signal falsch reagiert haben und zu schnell gefahren sein. Deshalb habe ein von der Lok angestoßener Waggon, so die Staatsanwaltschaft Feldkirch, den Verschubleiter erfasst und schwer verletzt.

Dem damals 27 Jahre alten ÖBB-Mitarbeiter wurde bei dem Arbeitsunfall das linke Bein abgetrennt. Das rechte Bein habe teilweise amputiert werden müssen, sagte Staatsanwalt Heinz Rusch in seinem Anklagevortrag. Im Strafprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Mittwoch noch kein Urteil. Richter Theo Rümmele vertagte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit.

Signal erhalten

Der unbescholtene Lokfüher sagte, er sei nicht schuldig. Er habe nicht damit rechnen müssen, dass sich der Verschubleiter auf dem Gleis befunden habe. Er habe von ihm das Signal „Aufdrücken“ erhalten und daher einen Waggon abgestoßen. Mit dem Kommando sei lediglich das langsame Zufahren im Schritttempo auf einen Waggon zur Entkopplung gemeint gewesen, sagte der Schwerverletzte als Zeuge.

Verteidiger Edwin Mächler aus der Steiermark sprach von einem Missverständnis zwischen dem Lokführer und dem Verschubleiter. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch habe das Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten zunächst eingestellt und erst nach einem Fortsetzungsantrag des Opfers Anklage erhoben. Er verstehe nicht, warum die ÖBB nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wegen eines Organisationsverschuldens nicht angeklagt worden seien.

Der mittlerweile 29-jährige Schwerverletzte ist nun als Angestellter in einem Büro tätig und fuhr in seinem Rollstuhl in den Gerichtssaal. Opferanwalt Christoph Dorner fordert für seinen Mandanten ein Teilschmerzengeld von 5000 Euro.