Allgemein

Tierquälerei: Winzer beantragt Freispruch

09.07.2024 • 12:32 Uhr
ABD0092_20230927 – WIEN – …STERREICH: Blick auf rote Weintrauben, aufgenommen am Mittwoch, 27. September 2023, im Rahmen einer Weinlese am Weingut Mayer am Pfarrplatz in Wien. – FOTO: APA/TOBIAS STEINMAURER
Zur Schutz der reifen Trauben soll der Angeklagt Netze unsachgemäß angebracht haben. Diese sollen für das Verenden etlicher Vögel verantwortlich sein. APA/TOBIAS STEINMAURER

Noch kein Urteil in vertagtem Strafprozess. Zahlreiche Vögel sollen auf Bregenzer Weinanbaufeld in ungeeigneten und unsachgemäß angebrachten Netzen verendet sein. 

Die Vergehen der Tierquälerei legt die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem unbescholtenen Winzer zur Last. Für den Fall eines Schuldspruchs würde der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Gefängnis betragen.

Richterin Verena Wackerle vertagte den Prozess am Dienstag am Landesgericht Feldkirch nach zwei Stunden. Sollte bis dahin das von ihr bestellte Gutachten eines Sachverständigen für Weinanbau zur Frage von geeigneten und fachgerecht angebrachten Ernte- und Vogelschutznetzen fertiggestellt sein, wird die Verhandlung am 6. August fortgesetzt werden, auch mit Zeugenbefragungen, andernfalls zu einem späteren Termin.

Vögel in Ernteschutznetzen verendet

Im Strafantrag wird Vorarlbergs größtem Weinbauern vorgeworfen, er habe auf einem Bregenzer Weinanbaufeld ungeeignete Ernteschutznetze unsachgemäß angebracht. Deshalb seien zwischen September und Oktober 2021 sowie zwischen September und Oktober 2023 zahlreiche Vögel in den Netzen verendet. Damit habe der Angeklagte den Vögeln unnötige Qualen zugefügt.

Allein bei der behördlichen Begehung des Weinfeldes nach einer Anzeige des Vereins gegen Tierfabriken habe sie am 30. Oktober 2023 elf in den Netzen verfangene Vögel festgestellt, davon acht tote, sagte eine Amtssachverständige für Natur- und Landschaftsschutz. Die Zeugin gab zu Protokoll, die angebrachten großmaschigen Netze würden tierschutzrechtlich gerade noch den Richtlinien entsprechen. Allerdings seien die Netze auch seitlich über Rebenreihen hinweg angebracht worden. Das sei das Problem für die sich darin verheddernden Vögel gewesen.

Verteidigung plädiert auf Freispruch

Der von Florin Reiterer verteidigte Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und beantragte einen Freispruch. Der angeklagte 49-Jährige sagte, er habe geeignete Ernteschutznetze sachgemäß angebracht. Ohne Netze würden Vögel alle reifen Trauben fressen. Dass sich zuweilen Vögel in den Netzen verheddern, lasse sich leider nicht verhindern. Zumal sich Vögel mit Warnschüssen aus seiner Schreckschusspistole nicht im erforderlichen Ausmaß abschrecken ließen. Wegen sonst drohender Rebenfäulnis könne er in dem feuchten Bodenseeklima keine engmaschigen Netze anbringen.

In all den Jahren hätten sich selten Vögel in seinen Netzen verfangen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Das komme leider öfters vor, habe der Winzer zu ihr bei der behördlichen Begehung im Oktober 2023 gesagt, gab hingegen als Zeugin die Amtssachverständige an.